ANHANG III RL 2017/2397/EU

GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN AN DIE MEDIZINISCHE TAUGLICHKEIT

Medizinische Tauglichkeit, die die körperliche und psychische Tauglichkeit umfasst, bedeutet, dass die an Bord eines Fahrzeugs tätige Person nicht an Krankheiten oder Behinderungen leidet, derentwegen sie nicht in der Lage ist,

die zum Führen eines Fahrzeugs notwendigen Aufgaben auszuführen;

die ihr zugewiesenen Aufgaben jederzeit zu erfüllen; oder

ihr Umfeld korrekt wahrzunehmen.

Die ärztliche Untersuchung bezieht sich insbesondere auf das Seh- und Hörvermögen, die Motorik sowie den neuropsychiatrischen und kardiovaskulären Befund.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.