ANHANG III RL 2017/2397/EU
GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN AN DIE MEDIZINISCHE TAUGLICHKEIT
Medizinische Tauglichkeit, die die körperliche und psychische Tauglichkeit umfasst, bedeutet, dass die an Bord eines Fahrzeugs tätige Person nicht an Krankheiten oder Behinderungen leidet, derentwegen sie nicht in der Lage ist,- —
die zum Führen eines Fahrzeugs notwendigen Aufgaben auszuführen;
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die ihr zugewiesenen Aufgaben jederzeit zu erfüllen; oder
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ihr Umfeld korrekt wahrzunehmen.
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