ANHANG IX RL 2018/1972/EU
GEMÄSS ARTIKEL 103 ZU VERÖFFENTLICHENDE INFORMATIONEN (TRANSPARENZ UND VERÖFFENTLICHUNG VON INFORMATIONEN)
Die zuständige Behörde stellt — gegebenenfalls in Abstimmung mit der nationalen Regulierungsbehörde — sicher, dass die in diesem Anhang genannten Angaben gemäß Artikel 103 veröffentlicht werden. Die zuständige Behörde entscheidet gegebenenfalls in Abstimmung mit der nationalen Regulierungsbehörde, welche relevanten Informationen von den Anbietern von Internetzugangsdiensten oder öffentlich zugänglichen interpersonellen Kommunikationsdiensten veröffentlicht werden müssen und welche Informationen von der zuständigen Behörde selbst — gegebenenfalls in Abstimmung mit der nationalen Regulierungsbehörde — zu veröffentlichen sind, um sicherzustellen, dass alle Endnutzer in voller Sachkenntnis eine Wahl treffen können. Falls dies als zweckdienlich erachtet wird, können die zuständigen Behörden, gegebenenfalls in Abstimmung mit den nationalen Regulierungsbehörden vor der Auferlegung von Verpflichtungen Selbst- oder Koregulierungsmaßnahmen fördern.
- 1.
- Kontaktangaben des Unternehmens
- 2.
- Beschreibung der angebotenen Dienste
- 2.1.
- Umfang der angebotenen Dienste und Hauptmerkmale jedes bereitgestellten Dienstes, einschließlich etwaiger Mindestniveaus der Dienstqualität und etwaiger vom Betreiber auferlegter Nutzungsbeschränkungen für bereitgestellte Endeinrichtungen.
- 2.2.
- Tarife der angebotenen Dienste, mit Angaben zu dem in bestimmten Tarifen enthaltenen Kommunikationsvolumen (z. B. Einschränkungen der Datennutzung, Anzahl an Gesprächsminuten, Anzahl an Textnachrichten) und den geltenden Tarifen für zusätzliche Kommunikationseinheiten, Nummern oder Dienste, für die besondere Preisbedingungen gelten, Zugangsentgelte, Wartungsentgelte, Nutzungsentgelte jeder Art, besondere sowie zielgruppenspezifische Tarife und Zusatzentgelte sowie Kosten für Endgeräte.
- 2.3.
- Angebotene Kundendienstleistungen und Wartungsdienste mit den entsprechenden Kontaktangaben.
- 2.4.
- Allgemeine Vertragsbedingungen einschließlich Vertragslaufzeit, Entgelte bei vorzeitiger Kündigung, Rechte bezüglich der Kündigung von Bündelverträgen oder Teilen davon, sowie Verfahren und direkte Entgelte im Zusammenhang mit der Übertragung von Rufnummern oder gegebenenfalls anderen Kennungen.
- 2.5.
- Falls das Unternehmen nummerngebundene interpersonelle Kommunikationsdienste bereitstellt, Informationen über den Zugang zu Notdiensten und zur Ermittlung des Anruferstandorts oder alle Beschränkungen in Bezug auf letzteren. Handelt es sich bei dem Unternehmen um einen Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste, Informationen darüber, inwieweit der Zugang zu Notdiensten unterstützt werden kann oder nicht.
- 2.6.
- Einzelheiten über speziell für Nutzer mit Behinderungen bestimmte Produkte und Dienste gemäß dem Unionsrecht zur Harmonisierung der Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, einschließlich aller Funktionen, Gepflogenheiten, Strategien und Verfahren sowie Dienstbetriebsveränderungen.
- 3.
- Verfahren zur Streitbeilegung, einschließlich der vom Unternehmen bereitgestellten Verfahren.
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