Artikel 10 RL 2019/1024/EU
Forschungsdaten
(1) Die Mitgliedstaaten unterstützen die Verfügbarkeit von Forschungsdaten durch die Annahme nationaler Strategien und einschlägiger Maßnahmen mit dem Ziel, öffentlich finanzierte Forschungsdaten nach dem Grundsatz der „standardmäßig offenen Daten” und im Einklang mit den FAIR-Grundsätzen offen zugänglich zu machen (im Folgenden „Politik des offenen Zugangs” ). In diesem Zusammenhang sind Anliegen in Bezug auf Rechte des geistigen Eigentums, den Schutz personenbezogener Daten sowie Vertraulichkeit, Sicherheit und legitime Geschäftsinteressen nach dem Grundsatz „so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig” (as open as possible, as closed as necessary) zu berücksichtigen. Diese Politik des offenen Zugangs richtet sich an Forschungseinrichtungen und Forschungsförderungseinrichtungen.
(2) Unbeschadet Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c können die Forschungsdaten gemäß Kapitel III und IV für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke weiterverwendet werden, soweit sie öffentlich finanziert wurden und wenn sie von Forschern, Forschungseinrichtungen oder Forschungsförderungseinrichtungen bereits über ein institutionelles oder thematisches Archiv öffentlich zugänglich gemacht wurden. In diesem Zusammenhang sind berechtigte Geschäftsinteressen, Wissenstransfertätigkeiten und bestehende Rechte Dritter an geistigem Eigentum zu berücksichtigen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.