Artikel 29 RL 2019/520/EU

Delegierte Rechtsakte

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 30 delegierte Rechtsakte zur Aktualisierung des Anhangs I zu erlassen, um allen einschlägigen Änderungen der Beschlüsse 2008/615/JHA(1) und 2008/616/JHA des Rates oder erforderlichenfalls allen anderen einschlägigen Unionsrechtsakten Rechnung zu tragen.

Fußnote(n):

(1)

Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität (ABl. L 210 vom 6.8.2008, S. 1).

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