Artikel 7 DIRL (RL 2019/770/EU)
Subjektive Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit
Die digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen sind vertragsgemäß, wenn sie, soweit zutreffend, insbesondere
- a)
- hinsichtlich der Beschreibung, Quantität und Qualität, der Funktionalität, der Kompatibilität, der Interoperabilität und sonstiger Merkmale den Anforderungen entsprechen, die sich aus dem Vertrag ergeben;
- b)
- sich für einen bestimmten vom Verbraucher angestrebten Zweck eignen, den der Verbraucher dem Unternehmer spätestens bei Vertragsschluss zur Kenntnis gebracht hat und dem der Unternehmer zugestimmt hat;
- c)
- den Anforderungen des Vertrags entsprechend mit sämtlichem Zubehör, sämtlichen Anleitungen — einschließlich zur Installation — und Kundendienst bereitgestellt werden und
- d)
- wie im Vertrag bestimmt aktualisiert werden.
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