ANHANG IX RL 2020/177/EU

ANHANG

Anforderungen an das Inverkehrbringen von Kartoffel-Vorstufenpflanzgut als EU-Klasse PBTC und EU-Klasse PB

1.
Für Vorstufenpflanzgut „EU-Klasse PBTC” gelten folgende Anforderungen:

a)
Anforderungen an Pflanzkartoffeln:

i)
unter den angebauten Pflanzen befinden sich keine nicht sortenechten Pflanzen und keine Pflanzen fremder Sorten;
ii)
die Pflanzen, auch die Knollen, werden durch Mikrovermehrung erzeugt;
iii)
die Pflanzen, auch die Knollen, werden in einer geschützten Einrichtung und in einem schädlingsfreien Nährmedium erzeugt;
iv)
die Knollen werden nur bis zur ersten Generation vermehrt;
v)
die Pflanzen genügen den in der folgenden Tabelle aufgeführten Schwellenwerten für das Vorhandensein von RNQPs oder durch die betreffenden RNQPs verursachter Symptome:

RNQPs oder durch RNQPs verursachte Symptome Schwellenwert für das Vorhandensein von RNQPs im Vermehrungsbestand für Kartoffel-Vorstufenpflanzgut der EU-Klasse PBTC
Schwarzbeinigkeit (Dickeya Samson et al. spp. [1DICKG]; Pectobacterium Waldee emend. Hauben et al. spp. [1PECBG]) 0 %
Candidatus Liberibacter solanacearum Liefting et al. [LIBEPS] 0 %
Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al. [PHYPSO] 0 %

Mosaiksymptome, verursacht durch Viren,

und

Symptome, verursacht durch das Blattrollvirus [PLRV00]

0 %
Potato spindle tuber viroid [PSTVD0] 0 %

RNQPs oder durch RNQPs verursachte Symptome Schwellenwert für das Vorhandensein von RNQPs in der direkten Nachkommenschaft von Kartoffel-Vorstufenpflanzgut der EU-Klasse PBTC
Anzeichen von Virosen 0 %

b)
Anforderungen an Partien:

i)
sie enthalten keine von Kartoffelfäule befallenen Pflanzkartoffeln;
ii)
sie enthalten keine von gewöhnlichem Schorf befallenen Pflanzkartoffeln;
iii)
sie enthalten keine durch Austrocknung übermäßig gewelkten Pflanzkartoffeln;
iv)
sie enthalten keine Pflanzkartoffeln mit äußeren Mängeln, auch keine missgestalteten oder beschädigten Knollen;
v)
die Partien von Kartoffel-Vorstufenpflanzgut genügen den in der folgenden Tabelle aufgeführten Schwellenwerten für das Vorhandensein von RNQPs oder durch die betreffenden RNQPs verursachter Symptome:

RNQPs oder durch RNQPs verursachte Symptome Schwellenwert für das Vorhandensein von RNQPs in den Partien von Kartoffel-Vorstufenpflanzgut der EU-Klasse PBTC in Prozent der Masse
Candidatus Liberibacter solanacearum Liefting et al. [LIBEPS] 0 %
Ditylenchus destructor Thorne [DITYDE] 0 %
Wurzeltöterkrankheit, verursacht durch Thanatephorus cucumeris (A.B. Frank) Donk [RHIZSO] 0 %
Pulverschorf, verursacht durch Spongospora subterranea (Wallr.) Lagerh. [SPONSU] 0 %.

2.
Für Vorstufenpflanzgut „EU-Klasse PB” gelten folgende Anforderungen:

a)
Anforderungen an Pflanzkartoffeln:

i)
der Anteil an nicht sortenechten Pflanzen und der Anteil an Pflanzen fremder Sorten betragen zusammengerechnet höchstens 0,01 %;
ii)
die Pflanzen genügen den in der folgenden Tabelle aufgeführten Schwellenwerten für das Vorhandensein von RNQPs oder durch die betreffenden RNQPs verursachter Symptome:

RNQPs oder durch RNQPs verursachte Symptome Schwellenwert für das Vorhandensein von RNQPs im Vermehrungsbestand für Kartoffel-Vorstufenpflanzgut der EU-Klasse PB
Schwarzbeinigkeit (Dickeya Samson et al. spp. [1DICKG]; Pectobacterium Waldee emend. Hauben et al. spp. [1PECBG]) 0 %
Candidatus Liberibacter solanacearum Liefting et al. [LIBEPS] 0 %
Candidatus phytoplasma solani Quaglino et al. [PHYPSO] 0 %

Mosaiksymptome, verursacht durch Viren,

und

Symptome, verursacht durch das Blattrollvirus [PLRV00]

0,1 %
Potato spindle tuber viroid [PSTVD0] 0 %

RNQPs oder durch RNQPs verursachte Symptome Schwellenwert für das Vorhandensein von RNQPs in der direkten Nachkommenschaft von Kartoffel-Vorstufenpflanzgut der EU-Klasse PB
Anzeichen von Virosen 0,5 %;

b)
Toleranzen für die folgenden Unreinheiten, Mängel und Krankheiten in Partien:

i)
der Anteil an Pflanzkartoffeln, die von Kartoffelfäule, ausgenommen Bakterienringfäule und Schleimkrankheit, befallen sind, beträgt höchstens 0,2 % der Masse;
ii)
der Anteil an Pflanzkartoffeln, die auf über einem Drittel der Knollenoberfläche von gewöhnlichem Schorf befallen sind, beträgt höchstens 5,0 % der Masse;
iii)
der Anteil an Knollen, die aufgrund übermäßiger Trocknung oder aufgrund der Austrocknung durch Silberschorf gewelkt sind, beträgt höchstens 0,5 % der Masse;
iv)
der Anteil an Pflanzkartoffeln mit äußeren Mängeln, auch missgestalteten oder beschädigten Knollen, beträgt höchstens 3,0 % der Masse;
v)
der Anteil an Erde und Fremdstoffen beträgt höchstens 1,0 % der Masse;
vi)
die Partien von Kartoffel-Vorstufenpflanzgut genügen den in der folgenden Tabelle aufgeführten Schwellenwerten für das Vorhandensein von RNQPs oder durch die betreffenden RNQPs verursachter Symptome:

RNQPs oder durch RNQPs verursachte Symptome Schwellenwert für das Vorhandensein von RNQPs in den Partien von Kartoffel-Vorstufenpflanzgut der EU-Klasse PB in Prozent der Masse
Candidatus Liberibacter solanacearum Liefting et al. [LIBEPS] 0 %
Ditylenchus destructor Thorne [DITYDE] 0 %
Wurzeltöterkrankheit, wobei die Knollen auf mehr als 10 % ihrer Oberfläche befallen sind, verursacht durch Thanatephorus cucumeris (A.B. Frank) Donk [RHIZSO] 1,0 %
Pulverschorf, wobei die Knollen auf mehr als 10 % ihrer Oberfläche befallen sind, verursacht durch Spongospora subterranea (Wallr.) Lagerh. [SPONSU] 1,0 %;

vii)
der Gesamtanteil an Pflanzkartoffeln mit Toleranzen gemäß den Ziffern i bis iv und vi beträgt höchstens 6,0 % der Masse.

Änderung der Durchführungsrichtlinie 2014/21/EU

Der Anhang der Durchführungsrichtlinie 2014/21/EU erhält folgende Fassung:

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