Artikel 30 RL 2021/1883/EU
Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG
Die Richtlinie 2009/50/EG wird mit Wirkung vom 19. November 2023 aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie nach den Entsprechungstabellen in Anhang II.
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