Artikel 30 RL 2021/1883/EU

Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG

Die Richtlinie 2009/50/EG wird mit Wirkung vom 19. November 2023 aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie nach den Entsprechungstabellen in Anhang II.

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