Artikel 57 RL 2022/2523/EU
Durch die Kommission vorzunehmende Überprüfung der Umsetzung von Säule 1
Die Kommission legt dem Rat bis zum 30. Juni 2023 einen Bericht vor, in dem die Lage in Bezug auf die Umsetzung von Säule 1 der am 8. Oktober 2021 durch den inklusiven Rahmen gegen BEPS von OECD und G20 vereinbarten Erklärung der Zwei-Säulen-Lösung zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft bewertet wird, und legt gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag zur Bewältigung dieser steuerlichen Herausforderungen vor, falls Säule 1 nicht umgesetzt worden sein sollte.
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