RL 2022/277/EU

Delegierte Richtlinie (EU) 2022/277 der Kommission vom 13. Dezember 2021 zur Änderung — zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt — des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für die Verwendung von Quecksilber in einseitig gesockelten (Kompakt-)Leuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke < 30 W mit einer Lebensdauer von 20000 Stunden oder mehr

Informationen

Ausfertigungsdatum13.01.2021
FundstelleAbl. 2022/L 043