Artikel 4 RL 2022/542/EU

Überprüfung

Unter Zugrundelegung einer Bewertung der Frage, ob zukunftsfähige Lösungen, die an das digitale Zeitalter angepasst und an das Ziel eines auf dem Bestimmungsland beruhenden Systems angeglichen sind, möglich sind, legt die Kommission gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag vor, um die einschlägigen Bestimmungen dieser Richtlinie in Bezug auf die in Titel XII Kapitel 4 der Richtlinie 2006/112/EG festgelegte Differenzbesteuerung zu ändern.

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