Artikel 1 RL 2022/543/EU
Änderung der Richtlinie 2008/118/EG
Artikel 14 der Richtlinie 2008/118/EG wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Folgender Absatz wird eingefügt:
(1a) Die Steuerbefreiung nach Absatz 1 gilt auch für Waren, die von Tax-free-Verkaufsstellen im französischen Terminal des Ärmelkanals in Coquelles an Reisende abgegeben werden, die im Besitz eines gültigen Beförderungstitels für eine Fahrt in das Vereinigte Königreich durch die feste Ärmelkanalverbindung sind.
- 2.
-
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
(3) Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass bei Anwendung der Steuerbefreiung nach den Absätzen 1, 1a und 2 Steuerhinterziehung, -umgehung oder -missbrauch verhindert wird.
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