Artikel 1 RL 2024/1640/EU

Gegenstand

In dieser Richtlinie sind Vorschriften für Folgendes festgelegt:

a)
die auf nationaler Ebene für diejenigen Sektoren anwendbaren Maßnahmen, die Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sind;
b)
die Anforderungen in Bezug auf die Registrierung, Ermittlung und Kontrollen der Führungsebene und der wirtschaftlichen Eigentümer von Verpflichteten;
c)
die Ermittlung von Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten;
d)
die Einrichtung von Registern wirtschaftlicher Eigentümer und von Bankkontenregistern und den Zugang zu diesen Registern sowie den Zugang zu Informationen über Immobilien;
e)
die Zuständigkeiten und Aufgaben zentraler Meldestellen;
f)
die Zuständigkeiten und Aufgaben der an der Beaufsichtigung von Verpflichteten beteiligten Stellen;
g)
die Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden und die Zusammenarbeit mit Behörden, die unter andere Rechtsakte der Union fallen.

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