Artikel 1 RL 2024/1640/EU
Gegenstand
In dieser Richtlinie sind Vorschriften für Folgendes festgelegt:
- a)
- die auf nationaler Ebene für diejenigen Sektoren anwendbaren Maßnahmen, die Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sind;
- b)
- die Anforderungen in Bezug auf die Registrierung, Ermittlung und Kontrollen der Führungsebene und der wirtschaftlichen Eigentümer von Verpflichteten;
- c)
- die Ermittlung von Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten;
- d)
- die Einrichtung von Registern wirtschaftlicher Eigentümer und von Bankkontenregistern und den Zugang zu diesen Registern sowie den Zugang zu Informationen über Immobilien;
- e)
- die Zuständigkeiten und Aufgaben zentraler Meldestellen;
- f)
- die Zuständigkeiten und Aufgaben der an der Beaufsichtigung von Verpflichteten beteiligten Stellen;
- g)
- die Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden und die Zusammenarbeit mit Behörden, die unter andere Rechtsakte der Union fallen.
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