RL 2024/1640/EU
Richtlinie (EU) 2024/1640 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849
Informationen
Ausfertigungsdatum31.01.2024
Alle Normen
- KAPITEL IALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- ABSCHNITT 1Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- ABSCHNITT 2Nationale Maßnahmen in Sektoren, die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sind
- ABSCHNITT 3Risikobewertungen
- KAPITEL IIREGISTER
- ABSCHNITT 1Zentralregister wirtschaftlicher Eigentümer
- ABSCHNITT 2Informationen zu Bankkonten
- ABSCHNITT 3Zentrale Zugangsstelle für Informationen über Immobilien
- KAPITEL IIIZENTRALE MELDESTELLEN
- KAPITEL IVBEAUFSICHTIGUNG DER GELDWÄSCHEBEKÄMPFUNG
- ABSCHNITT 1Allgemeine Bestimmungen
- ABSCHNITT 2Zusammenarbeit innerhalb der Aufsichtskollegien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und mit den entsprechenden Drittlandsbehörden
- ABSCHNITT 3Besondere Bestimmungen für Selbstverwaltungseinrichtungen
- ABSCHNITT 4Geldbußen und verwaltungsrechtliche Maßnahmen
- ABSCHNITT 5Meldung von Verstößen
- KAPITEL VZUSAMMENARBEIT
- ABSCHNITT 1Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- ABSCHNITT 2Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Austausch vertraulicher Informationen
- ABSCHNITT 3Leitlinien für die Zusammenarbeit
- KAPITEL VIDATENSCHUTZ
- KAPITEL VIISCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 34
Zustimmung zur Weitergabe von zwischen zentralen Meldestellen ausgetauschten Informationen