Artikel 35 RL 2024/1640/EU
Wirkung strafrechtlicher Bestimmungen
Unterschiedliche Definitionen von Vortaten im jeweiligen nationalen Recht dürfen dem nicht entgegenstehen, dass die zentralen Meldestellen einer anderen zentralen Meldestelle Amtshilfe leisten, und sie dürfen auch nicht zu Einschränkungen des Austauschs, der Weitergabe und der Verwendung von Informationen gemäß den Artikeln 31, 32, 33 und 34 führen.
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