Artikel 63 RL 2024/1640/EU

Zusammenarbeit mit der AMLA

Die zentralen Meldestellen und die Aufsichtsbehörden arbeiten mit der AMLA zusammen und stellen ihr alle Informationen zur Verfügung, die sie benötigt, um ihren Pflichten im Rahmen der vorliegenden Richtlinie und der Verordnungen (EU) 2024/1624 und (EU) 2024/1620 nachkommen zu können.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.