Artikel 63 RL 2024/1640/EU
Zusammenarbeit mit der AMLA
Die zentralen Meldestellen und die Aufsichtsbehörden arbeiten mit der AMLA zusammen und stellen ihr alle Informationen zur Verfügung, die sie benötigt, um ihren Pflichten im Rahmen der vorliegenden Richtlinie und der Verordnungen (EU) 2024/1624 und (EU) 2024/1620 nachkommen zu können.
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