Artikel 1 RL 2024/1711/EU
Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001
Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie (EU) 2018/2001 erhält folgende Fassung:
Dazu wird bei direkten Preisstützungssystemen eine Förderung in Form einer Marktprämie gewährt, bei der es sich unter anderem um eine gleitende oder feste Prämie handeln kann.
Unterabsatz 2 des vorliegenden Absatzes gilt nicht für die Förderung von Elektrizität aus den Quellen gemäß Artikel 19d Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/943, auf die Artikel 19d Absatz 1 der genannten Verordnung Anwendung findet.
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