Artikel 95 RL 2024/1788/EU
Aufhebung
Die Richtlinie 2009/73/EG in der Fassung der Anhang III Teil A der vorliegenden Richtlinie aufgeführten Rechtsakte wird mit Wirkung vom 4. August 2024 aufgehoben; die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Fristen für ihre Umsetzung in nationales Recht und der Zeitpunkt der Anwendung der in Anhang III Teil B der vorliegenden Richtlinie genannten Richtlinien werden davon nicht berührt.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang IV zu lesen.
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