ANHANG I RL 2024/869/EU

ANHANG I

VERZEICHNIS VERBINDLICHER ARBEITSPLATZGRENZWERTE

Bezeichnung des Arbeitsstoffs EG-Nr.(1) CAS-Nr.(2) Grenzwerte Hinweis Übergangsmaßnahmen
8 Stunden(3) Kurzzeit(4)
μg/m3(5) ppm(6) f/ml(7) μg/m3(5) ppm(6) f/ml(7)

Diisocyanate

(gemessen als NCO(10))

6 12

Haut(8)

Sensibilisierung der Haut und der Atemwege(9)

Ein Grenzwert von 10 μg NCO/m3 bezogen auf einen Referenzzeitraum von acht Stunden und ein Grenzwert für die Kurzzeitexposition von 20 μg NCO/m3 gelten bis zum 31. Dezember 2028.

Anhang I der Richtlinie 98/24/EG erhält folgende Fassung:

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