ANHANG III: RL 2024/927/EU

Anhang I Schema A Punkt 1.13 erhält folgende Fassung:

1.13.
Modalitäten und Bedingungen des Rückkaufs und der Rücknahme der Anteile sowie Voraussetzungen, unter denen die Zeichnung, der Rückkauf und die Rücknahme ausgesetzt oder andere Liquiditätsmanagement-Instrumente eingesetzt werden können.
1.13.
Modalitäten und Bedingungen des Rückkaufs und der Rücknahme der Anteile sowie Voraussetzungen, unter denen die Zeichnung, der Rückkauf und die Rücknahme ausgesetzt oder andere Liquiditätsmanagement-Instrumente eingesetzt werden können. Im Falle von Investmentgesellschaften mit unterschiedlichen Teilfonds, Angabe der Art und Weise, wie ein Anteilinhaber von einem Teilfonds in den anderen wechseln kann, und welche Kosten damit verbunden sind.

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