ANHANG IV RL 2024/927/EU

ANHANG IIA

1.
Aussetzung von Zeichnungen, Rückkäufen und Rücknahmen: Die Aussetzung von Zeichnungen, Rückkäufen und Rücknahmen bedeutet, dass den Anteilsinhabern bzw. -eignern die Zeichnung, der Rückkauf oder die Rückgabe von Anteilen des Fonds vorübergehend untersagt wird.
2.
Rücknahmebeschränkung: Eine Rücknahmebeschränkung bedeutet eine vorübergehende und teilweise Beschränkung des Rechts der Anteilinhaber bzw. -eigner auf Rückgabe ihrer Anteile, sodass die Anleger nur einen bestimmten Teil ihrer Anteile zurückgeben können.
3.
Verlängerung der Kündigungsfristen: Die Verlängerung der Kündigungsfrist bedeutet, dass die Kündigungsfrist über eine dem Fonds angemessene Mindestfrist hinaus verlängert wird, die die Anteilinhaber bzw. -eigner den Fondsmanagern vor der Rückgabe ihrer Anteile einräumen müssen.
4.
Rückgabegebühr: Die Rückgabegebühr ist eine Gebühr; die innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite unter Berücksichtigung der Liquiditätskosten von den Anteilsinhabern bzw. -eignern bei der Rückgabe von Anteilen an den Fonds gezahlt wird und mit der sichergestellt wird, dass Anteilinhaber bzw. -eigner, die im Fonds verbleiben, nicht ungemessen benachteiligt werden.
5.
Swing Pricing: Bei Swing Pricing handelt es sich um einen im Voraus festgelegten Mechanismus, bei dem der Nettoinventarwert der Anteile eines Investmentfonds durch Anwendung eines Faktors ( „Swing-Faktor” ) angepasst wird, der die Liquiditätskosten berücksichtigt.
6.
Dual Pricing: Bei Dual Pricing handelt es sich um einen im Voraus festgelegten Mechanismus, bei dem die Zeichnungs-, Rückkaufs- und Rücknahmepreise für die Anteile eines Investmentfonds festgelegt werden, indem der Nettoinventarwert pro Anteil um einen Faktor, der die Liquiditätskosten abbildet, angepasst wird.
7.
Verwässerungsschutzgebühr: Die Verwässerungsschutzgebühr ist eine Gebühr, die ein Anteilinhaber bzw. -eigner bei der Zeichnung, dem Rückkauf oder der Rücknahme von Anteilen an den Fonds zahlt, die den Fonds für die aufgrund des Umfangs dieser Transaktion entstandenen Liquiditätskosten entschädigt und sicherstellt, dass andere Anteilinhaber bzw. -eigner nicht in ungerechtfertigter Weise benachteiligt werden.
8.
Sachauskehr: Die Sachauskehr bedeutet, dass vom Fonds gehaltene Vermögenswerte anstelle von Bargeld übertragen werden, um Auszahlungsaufträge von Anteilinhabern bzw. -eignern zu erfüllen.
9.
Abspaltung illiquider Anlagen ( „Side Pockets” ): Bei der Abspaltung illiquider Anlagen geht es darum, dass bestimmte Vermögenswerte, deren wirtschaftliche oder rechtliche Merkmale sich erheblich verändert haben oder aufgrund außergewöhnlicher Umstände unsicher geworden sind, von den anderen Vermögenswerten des Fonds getrennt werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.