Artikel 12 RL 66/401/EWG

Die Mitgliedstaaten schreiben vor, daß jegliche chemische Behandlung von Basissaatgut, zertifiziertem Saatgut oder Handelssaatgut entweder auf dem amtlichen Etikett oder auf einem Etikett des Lieferanten sowie auf oder in der Packung vermerkt wird.

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