Anlage 1 RL 70/157/EWG
Beschreibungsbogen Nr. … betreffend die EG-Typgenehmigung als selbständige technische Einheit einer Auspuffvorrichtung für Kraftfahrzeuge (Richtlinie 70/157/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie …/…/EG)
Die nachstehenden Angaben sind, soweit sie in Frage kommen, zusammen mit dem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein und hinreichende Einzelheiten in geeignetem Maßstab enthalten. Liegen Fotografien bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten. Weisen die Systeme, Bauteile oder selbstständigen technischen Einheiten elektronisch gesteuerte Funktionen auf, so sind Angaben zu ihren Leistungsmerkmalen zu machen.- 0.
- Allgemeines
0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
0.2. Typ und allgemeine Handelsbezeichnung(en):
0.5. Name und Anschrift des Herstellers:
0.7. Bei Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten Lage und Anbringungsart des EG-Typgenehmigungszeichens:
0.8. Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
- 1.
- Beschreibung des Fahrzeugs, für das die Einrichtung bestimmt ist (ist die Einrichtung für den Einbau in mehr als einen Fahrzeugtyp bestimmt, sind die unter dieser Nummer verlangten Angaben für jeden einzelnen betroffenen Typ aufzuführen)
1.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
1.2. Typ und allgemeine Handelsbezeichnung(en):
1.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden:
1.4. Fahrzeugklasse:
1.5. EG-Typgenehmigungsnummer in Bezug auf den Geräuschpegel:
1.6. Alle unter den Nummern 1.1 bis 1.5 des Typgenehmigungsbogens betreffend das Fahrzeug (Anhang I Anlage 2 dieser Richtlinie) aufgeführten Angaben:
- 2.
- Beschreibung der Einrichtung
2.1. Beschreibung der Austauschschalldämpferanlage unter Angabe der relativen Anordnung der Teile der Anlage sowie eine Montageanleitung:
2.2. Ausführliche Zeichnungen einschließlich Werkstoffangaben für jedes Teil, so dass sie und ihre Anordnung leicht zu erkennen sind. In den Zeichnungen ist der Platz für das vorgeschriebene EG-Betriebserlaubniszeichen anzugeben.
Datum, Datei© Europäische Union 1998-2021
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