ANHANG II RL 70/220/EWG
BESCHREIBUNGSBOGEN Nr. …gemäß Anhang I der Richtlinie 70/156/EWG über die EWG-Betriebserlaubnis bezüglich der Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugen (Richtlinie 70/220/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie …/…/EG)
Die nachstehenden Angaben sind, soweit sie zutreffen, zusammen mit einem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein und ausreichende Einzelheiten in angemessenem Maßstab enthalten. Eventuell beigefügte Photographien müssen ausreichende Einzelheiten enthalten.
Im Falle von Systemen, Bauteilen oder elektronisch gesteuerten getrennten technischen Einheiten sind deren Leistungsdaten anzugeben.
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