Präambel RL 70/373/EWG

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 43 und 100,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Erzeugung, der gewerbsmäßige Verkehr mit und die Verwendung von Futtermitteln sind in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft von größter Bedeutung.

Die tierische Erzeugung in der Landwirtschaft hängt weitgehend von der Verwendung guter und geeigneter Futtermittel ab.

Eine Regelung im Futtermittelbereich ist ein wesentlicher Faktor zur Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft.

Die Einführung gemeinschaftlicher Vorschriften für die Beschaffenheit und die Zusammensetzung der Futtermittel, die innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft verwendet werden, macht einheitliche Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung durch die Behörden der Mitgliedstaaten erforderlich.

Auch bei der Überprüfung, ob die noch bestehenden einzelstaatlichen Normen eingehalten worden sind, müssen in der ganzen Gemeinschaft einheitliche Probenahmeverfahren und Analysemethoden angewendet werden.

Einige Mitgliedstaaten wenden bereits amtliche Probenahmeverfahren und Analysemethoden an, die teilweise in wesentlichen Punkten voneinander abweichen; diese Verfahren und Methoden wirken sich unmittelbar auf eine Errichtung und das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes aus und müssen daher harmonisiert werden.

Die Festlegung dieser Verfahren und Methoden ist eine rein technische und fachwissenschaftliche Durchführungsmaßnahme; um sie entwickeln, verbessern und vervollständigen zu können, ist ein schnelles Verfahren erforderlich; um die Annahme dieser Maßnahmen zu erleichtern, sollte ein Verfahren vorgesehen werden, durch das im Rahmen eines Ständigen Futtermittelausschusses eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission herbeigeführt wird —

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