ANHANG C RL 70/524/EWG

TEIL I:

Zusatzstoffe nach Artikel 2 Buchstabe aaa) der Richtlinie, deren Zulassung an einen für das Inverkehrbringen Verantwortlichen gebunden ist:

Antibiotika: alle Zusatzstoffe dieser Gruppe;

Kokzidiostatika und andere Arzneimittel: alle Zusatzstoffe dieser Gruppe;

Wachstumsförderer: alle Zusatzstoffe dieser Gruppe.

TEIL II:

Sonstige Zusatzstoffe nach Artikel 2 Buchstabe aaaa) dieser Richtlinie;

Stoffe mit antioxydierender Wirkung: alle Zusatzstoffe dieser Gruppe;

Aromastoffe und appetitanregende Stoffe;

Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermittel: alle Zusatzstoffe dieser Gruppe;

färbende Stoffe, einschließlich Pigmenten; alle Zusatzstoffe dieser Gruppe;

Konservierungsstoffe;

Vitamine, Provitamine und chemisch eindeutig beschriebene Stoffe mit ähnlicher Wirkung: alle Zusatzstoffe dieser Gruppe;

Spurenelemente: alle Zusatzstoffe dieser Gruppe;

Bindemittel, Fließhilfsstoffe und Gerinnungshilfsstoffe: alle Zusatzstoffe dieser Gruppe;

Säureregulatoren: alle Zusatzstoffe dieser Gruppe;

Enzyme: alle Zusatzstoffe dieser Gruppe;

Mikroorganismen: alle Zusatzstoffe dieser Gruppe.

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