Artikel 12 RL 71/316/EWG
Die Mitgliedstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um die Verwendung von Stempeln oder Aufschriften bei Geräten zu verhindern, die zu einer Verwechslung mit EWG-Zeichen oder -Stempeln führen könnten.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.