Artikel 15 RL 71/316/EWG

In den Einzelrichtlinien werden die Anforderungen für die Prüfungen im Gebrauch befindlicher Geräte mit EWG-Stempel oder -Zeichen, insbesondere die Verkehrsfehlergrenzen, festgelegt. Enthalten nationale Vorschriften für Geräte ohne EWG-Stempel oder -Zeichen geringere Anforderungen, können diese bei den Prüfungen zugrunde gelegt werden.

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