ANHANG III RL 71/320/EWG
Methode zur Messung der Ansprech- und Schwelldauer bei Fahrzeugen mit Druckluftbremsanlagen
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ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
1.1 Die Ansprech- und Schwelldauer der Bremsanlage werden bei stehendem Fahrzeug ermittelt, wobei der Druck am Eintritt zu dem am ungünstigsten gelegenen Bremszylinder gemessen wird. Bei Fahrzeugen mit kombinierten pneumatischen/hydraulischen Bremsanlagen kann der Druck an der Öffnung des ungünstigsten pneumatischen Kreises ermittelt werden. Sind die Fahrzeuge mit automatisch lastabhängigen Bremskraftreglern ausgerüstet, so sind diese in die „Beladen” -Stellung zu bringen.
1.2 Bei der Prüfung muß der Hub der Bremszylinder der einzelnen Achsen denjenigen der so eng wie möglich eingestellten Bremsen entsprechen.
1.3 Die entsprechend den Vorschriften dieses Anhangs gemessenen Zeiten sind auf die nächste Zehntelsekunde auf- bzw. abzurunden, wobei Meßwerte, deren zweite Dezimale 5 oder größer ist, auf das nächsthöhere Zehntel aufzurunden sind.
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KRAFTFAHRZEUGE
2.1 Zu Beginn jeder Prüfung muß der Druck in den Behältern gleich dem Druck sein, bei dem der Druckregler die Speisung mit Druckluft erneut einschaltet. Bei Anlagen ohne Druckregler (z. B. mit Grenzdruckverdichter) muß der Druck im Behälter zu Beginn jeder Prüfung 90 % des vom Hersteller angegebenen und in Punkt 1.2.2.1 des Anhangs IV definierten Drucks betragen, der für die in diesem Anhang vorgeschriebenen Prüfungen verwendet wird.
2.2 Die Ansprech- und Schwelldauer ist bei vollem Betätigungsdruck abhängig von der Bewegungsdauer (tf) in Stufen von der kürzest möglichen Bewegungsdauer bis zu etwa 0,4 Sekunden zu ermitteln. Die ermittelten Werte sind in einem Diagramm darzustellen.
2.3 Maßgebend für die Prüfung ist die Ansprech- und Schwelldauer bei einer Bewegungsdauer von 0,2 Sekunden. Diese Ansprech- und Schwelldauer darf durch graphische Interpolation aus dem Diagramm entnommen werden.
2.4 Bei der Bewegungsdauer von 0,2 Sekunden darf die Zeit zwischen dem Beginn der Betätigung des Bremspedals und dem Zeitpunkt, zu dem der Druck im Radzylinder 75 % seines asymptotischen Wertes erreicht, 0,6 Sekunden nicht übersteigen.
2.5 Bei Kraftfahrzeugen, die mit einem Bremsanschluß für Anhänger ausgerüstet sind, ist die Ansprech- und Schwelldauer zusätzlich zu den Vorschriften von Punkt 1.1 am Ende eines 2,5 m langen Schlauches mit 13 mm Innendurchmesser zu messen, der an den Kupplungskopf der Bremsleitung der Betriebsbremsanlage anzuschließen ist. Während dieser Prüfung ist ein Volumen von 385 ± 5 cm3 (dies entspricht dem Volumen eines Schlauches von 2,5 m Länge und 13 mm Innendurchmesser unter einem Druck von 6,5 bar) an den Kupplungskopf der Vorratsleitung anzuschließen. Sattelzugmaschinen müssen mit flexiblen Verbindungsleitungen zu den Sattelanhängern ausgestattet sein. Daher müssen sich Kupplungsköpfe am Ende dieser flexiblen Leitungen befinden. Länge und Innendurchmesser dieser Leitungen sind unter 2.6.3 des Prüfprotokolls (Anhang IX Anlage 2) anzugeben.
2.6 Die Zeit zwischen dem Beginn der Betätigung des Bremspedals und dem Augenblick, in dem der Druck, gemessen am Kupplungskopf der Bremsleitung, x % seines asymptotischen Wertes erreicht, darf nicht mehr betragen als die in nachstehender Tabelle aufgeführten Werte:
x (in %) | t (in Sekunden) |
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10 | 0,2 |
75 | 0,4 |
2.7 Bei Kraftfahrzeugen, die zum Ziehen von Anhängern der Klasse O3 oder O4 mit Druckluftbremsanlagen zugelassen sind, ist zusätzlich zu den obengenannten Anforderungen die Einhaltung der Vorschriften von Punkt 2.2.1.18.4.1 des Anhangs I zu überprüfen. Dabei ist wie folgt vorzugehen:- a)
- Am Ende eines 2,5 m langen Schlauchs mit 13 mm Innendurchmesser wird der Druck gemessen, der am Kupplungskopf der Vorratsleitung angeschlossen ist;
- b)
- am Kupplungskopf wird ein Ausfall der Bremsleitung simuliert;
- c)
- die Bewegungsdauer der Betätigungseinrichtung der Betriebsbremsanlage muß, wie in Punkt 2.3 beschrieben, 0,2 Sekunden betragen.
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ANHÄNGER (einschließlich Sattelanhänger)
3.1 Die Ansprech- und Schwelldauer des Anhängers wird ohne Zugfahrzeug geprüft. Als Ersatz für das Zugfahrzeug ist ein Simulator erforderlich, an den die Kupplungsköpfe der Bremsleitung und der Vorratsleitung des Anhängers angeschlossen werden.
3.2 Der Druck in der Vorratsleitung muß 6,5 bar betragen.
3.3 Der Simulator muß folgende Merkmale aufweisen:3.3.1 Er muß einen Vorratsbehälter von 30 l Inhalt haben, der vor jeder Prüfung mit einem Druck von 6,5 bar aufgefüllt wird und während der Prüfung nicht nachgefüllt werden darf. Der Simulator muß am Ausgang der Betätigungseinrichtung der Bremsanlage eine Blende mit einem Durchmesser von 4,0 mm bis 4,3 mm aufweisen. Das Volumen der Leitung, gemessen von der Blende bis einschließlich Kupplungskopf, muß 385 cm3 ± 5 cm3 betragen (dies entspricht dem Volumen eines Schlauches von 2,5 m Länge und 13 mm Innendurchmesser unter einem Druck von 6,5 bar). Die in 3.3.3 erwähnten Drücke in der Bremsleitung sind unmittelbar hinter der Blende zu messen.
3.3.2 Die Betätigungseinrichtung der Bremsanlage muß so beschaffen sein, daß ihre Wirkung im Betrieb nicht vom Prüfer beeinflußt wird.
3.3.3 Der Simulator muß z. B. durch Wahl der Blende nach Punkt 3.3.1 so eingestellt sein, daß bei Anschluß eines Behälters von 385 cm3 ± 5 cm3 die Zeit für den Druckanstieg von 0,65 bar auf 4,9 bar (das sind 10 % und 75 % des Nenndrucks von 6,5 bar) 0,2 Sekunden ± 0,01 Sekunden beträgt. Bei Anschluß eines Behälters von 1155 cm3 ± 15 cm3 anstelle des vorher erwähnten muß — ohne erneute Justierung — die Zeit für den Druckanstieg von 0,65 bar auf 4,9 bar 0,38 ± 0,02 Sekunden betragen. Zwischen diesen beiden Werten muß der Druck annähernd linear mit der Zeit ansteigen. Die entsprechenden Behälter müssen ohne Zwischenschaltung von flexiblen Leitungen an die Kupplungsköpfe angeschlossen werden und dürfen an keiner Stelle einen Innendurchmesser von weniger als 10 mm aufweisen.
3.3.4 Das Diagramm in der Anlage dieses Anhangs zeigt ein Beispiel für die korrekte Anordnung und Verwendung des Simulators.
3.4 Die Zeit zwischen dem Augenblick, wo der vom Simulator in die Bremsleitung eingesteuerte Druck 0,65 bar erreicht, und dem Augenblick, in dem der Druck im Bremszylinder des Anhängers 75 % des asymptotischen Wertes erreicht, darf nicht mehr als 0,4 Sekunden betragen.
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PRÜFANSCHLÜSSE
4.1 In jedem unabhängigen Bremskreis der Bremsanlage ist ein Prüfanschluß an einer leicht zugänglichen Stelle möglichst nahe an dem Bremszylinder, der hinsichtlich der Ansprech- und Schwelldauer am ungünstigsten gelegen ist, anzubringen.
4.2 Die Prüfanschlüsse müssen den Vorschriften des Abschnitts 4 der ISO-Norm 3583-1984 entsprechen.
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