Anlage RL 71/320/EWG

Zuordnung der Abbremsung des Anhängers und der mittleren Vollverzögerung der Fahrzeugkombination (Anhänger beladen und unbeladen)

Anmerkungen

(1)
Die in dem Diagramm angegebenen Grenzwerte beziehen sich auf beladene und unbeladene Anhänger. Liegt die Masse des Anhängers in unbeladenem Zustand über 75 % seiner Gesamtmasse, so sind nur die Grenzwerte für den „beladenen” Zustand anzuwenden.
(2)
Die Vorschriften dieses Anhangs für die erforderlichen Mindestbremswirkungen gelten unbeschadet der in dem Diagramm angegebenen Grenzwerte. Sind die in der Prüfung erzielten Bremswirkungen — nach 3.4 — jedoch größer als vorgeschrieben, so dürfen diese nicht über den in dem Diagramm angegebenen Grenzwerten liegen.

TR=
Summe der Bremskräfte am Umfang aller Räder des Anhängers.
PR=
Gesamte statische Achslast zwischen den Rädern des Anhängers und der Fahrbahn.
J=
Mittlere Vollverzögerung der Fahrzeugkombination von Zufahrzeug und Anhänger.

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