Anlage 3 RL 71/320/EWG

Vorschriften für Austauschbremsbelag-Baugruppen für Fahrzeuge der Klassen O<sub>1</sub> und O<sub>2</sub>

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ALLGEMEINES

Das in dieser Anlage beschriebene Prüfverfahren basiert auf einer Prüfung auf dem Schwungmassenprüfstand. Die Prüfungen können alternativ auch an einem Prüffahrzeug oder auf einem Rollenprüfstand durchgeführt werden, sofern sichergestellt wird, daß die gleichen Prüfbedingungen herrschen und die gleichen Parameter gemessen werden wie bei der Prüfung auf dem Schwungmassenprüfstand.

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PRÜFVORRICHTUNG

Für die Prüfungen wird ein Schwungmassenprüfstand mit der betreffenden Fahrzeugbremse ausgerüstet. Der Prüfstand ist für eine permanente Aufzeichnung von Umdrehungsgeschwindigkeit des Bremsmoments, des Leitungsdrucks, der Anzahl der Umdrehungen nach Bremstätigkeit, der Bremszeit und der Bremsscheibentemperatur einzurichten.

2.1 Prüfbedingungen

2.1.1 Die Rotationsmasse des Prüfstands muß dem halben Achsanteil der Fahrzeuggesamtmasse sowie dem Rollradius des größten für den (die) betreffenden Fahrzeugtyp(en) zugelassenen Reifens entsprechen.

2.1.2 Die Anfangsdrehgeschwindigkeit des Prüfstands muß der linearen Geschwindigkeit des Fahrzeugs nach 3.1 dieser Anlage entsprechen und auf dem dynamischen Rollradius des kleinsten für den (die) betreffenden Fahrzeugtyp(en) zugelassenen Reifens basieren.

2.1.3 Die zu prüfenden Bremsbelag-Baugruppen sind in den entsprechenden Bremsen zu montieren — bis zur Festlegung einer bestimmten Einfahrprozedur — nach den Herstellerangaben im Einvernehmen mit dem Technischen Dienst einzufahren.

2.1.4 Bei Verwendung von Kühlluft darf die Geschwindigkeit des Luftstroms an der Bremse 10 km/h nicht überschreiten.

2.1.5 Die an die Bremse montierte Betätigungseinrichtung muß der Fahrzeuginstallation entsprechen.

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PRÜFUNGEN UND ANFORDERUNGEN

3.1 Bremsprüfung Typ 0 Bei einer Anfangsgeschwindigkeit von 60 km/h und bei einer Temperatur der Bremsen von ≤ 100 °C vor jeder Betätigung sind die Bremsen mindestens 6mal mit abgestufter Steigerung des Leitungsdrucks oder der Pedalkraft bis zum maximalen Leitungsdruck oder zu einer mittleren Vollverzögerung von 6 m/s2 zu betätigen. Die letzte Bremstätigkeit ist mit einer Anfangsgeschwindigkeit von 40 km/h zu wiederholen.

3.2 Bremsprüfung Typ I

3.2.1 Erhitzungsverfahren Ausgehend von einer Bremsscheibentemperatur ≤ 100 °C ist die Bremse nach Anhang II Punkt 1.3.2 durch Dauerbetätigung zu erhitzen.

3.2.2 Bremswirkung bei heißer Bremse Nach der Erhitzung ist die Bremswirkung bei heißer Bremse mit einer Anfangsgeschwindigkeit von 40 km/h unter den in Punkt 3.1 genannten Bedingungen mit dem gleichen Leitungsdruck oder der gleichen Pedalkraft zu messen (die Temperturbedingungen können abweichen). Die mittlere Vollverzögerung mit heißer Bremse muß mindestens 60 % des mit kalter Bremse erzielten Werts oder 3,5 m/s2 betragen.

3.3 Gleichwertigkeitsprüfung der Bremswirkung bei kalter Bremse Die Kaltbremswirkungen der Austauschbremsbelag-Baugruppe und der Originalbremsbelag-Baugruppe sind miteinander zu vergleichen, indem die Ergebnisse der Prüfung Typ 0 nach Punkt 3.1 verglichen werden.

3.3.1 Die Prüfung Typ 0 nach Punkt 3.1 wird mit einem Satz der Originalbremsbelag-Baugruppe durchgeführt.

3.3.2 Die Wirkungsmerkmale der Austauschbremsbelag-Baugruppe gelten als denen der Originalbremsbelag-Baugruppe vergleichbar, wenn die erreichten mittleren Vollverzögerungen bei gleicher Pedalkraft oder gleichem Leitungsdruck in den oberen zwei Dritteln der erzeugten Kurve innerhalb einer Spanne von ± 15 % der mit der Originalbremsbelag-Baugruppe erzielten Werte liegen.

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