Artikel 2 RL 71/347/EWG

(1) Die EWG-Schüttdichte ist das Verhältnis der in Kilogramm ausgedrückten Masse zu dem in Hektoliter ausgedrückten Volumen, das für eine beliebige Getreidesorte durch Messung mit einem Gerät und nach einem Verfahren ermittelt wird, die den Vorschriften dieser Richtlinie entsprechen.

(2) Als „Bezugswert” wird die EWG-Schüttdichte bezeichnet, die durch Messung mit einem gemeinschaftlichen oder einzelstaatlichen Normalgerät ermittelt wird, das nach den Vorschriften der Kapitel I und II des Anhangs I gebaut ist und verwendet wird.

(3) Die als Bezugswert zugrunde gelegte EWG-Schüttdichte wird in Kilogramm je Hektoliter mit zwei Dezimalstellen angegeben.

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