ANHANG I RL 71/347/EWG
NORMALGERÄTE ZUR MESSUNG DER EWG-SCHÜTTDICHTE VON GETREIDE
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I.
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BAUVORSCHRIFTEN
1. Die Normalgeräte bestehen aus Hohlmaß, Fülleinrichtung, Abstreicheinrichtung, Wägeeinrichtung und Füllgefäß. Die Geräte sind in allen ihren Teilen fest und sorgfältig hergestellt. Alle mit dem Getreide in Berührung kommenden Flächen sind glatt und bestehen aus praktisch unveränderlichem Metall (z. B. Messing, rostfreier Stahl), das eine ausreichende Dicke besitzt, damit bei normaler Verwendung keine Verformungen auftreten.
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2.
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Hohlmaß
2.1. Das Hohlmaß hat die Form eines geraden Kreiszylinders; sein oberer Rand ist eben abgeschliffen.
2.2. Das Hohlmaß befindet sich beim Füllen stets in der gleichen Stellung unter der Fülleinrichtung.
2.3. Über dem in Füllstellung befindlichen Hohlmaß ist ein Füllring angebracht, der die gleiche Achse und den gleichen Innendurchmesser wie das Hohlmaß hat. Das Abstreichmesser muß zwischen beiden Teilen in geringem Abstand von diesen hindurchgehen, ohne sie zu berühren.
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3.
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Fülleinrichtung
3.1. Die Fülleinrichtung besteht aus Fülltrichter mit Verschlußkappe und Zerstreuer.
3.2. Der Fülltrichter hat die Form eines Kegelstumpfes, an den sich oben ein zylindrischer Rand und unten ein Auslaufstutzen anschließen.
3.3. Der Fülltrichter ist so angebracht, daß seine Achse mit der Achse des Hohlmaßes in Füllstellung zusammenfällt.
3.4. Der Zerstreuer hat eine bestimmte vorgeschriebene Form. Er ragt in den Auslaufstutzen hinein und ist vertikal verstellbar. Seine Achse fällt mit der Achse des Fülltrichters zusammen.
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4.
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Abstreicheinrichtung
4.1. Die Abstreicheinrichtung besteht aus Abstreichmesser, Führungseinrichtung und Zugeinrichtung.
4.2. Das Abstreichmesser ist eben, waagerecht gelagert und biegt sich beim Gebrauch nicht durch.
4.3. Die Führungseinrichtung leitet die Bewegung des Abstreichmessers zwischen der Unterkante des Füllringes und der Oberkante des Hohlmaßes.
4.4. Die Zugeinrichtung zieht das Abstreichmesser in kontinuierlicher Bewegung durch das Getreide.
4.5. Nach Füllung und Wägung des Hohlmaßes wird das auf dem Abstreichmesser liegende überschüssige Getreide von einem Sammelkasten aufgefangen.
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5.
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Wägeeinrichtung
5.1. Das mit Getreide gefüllte Hohlmaß wird auf einer gleicharmigen Balkenwaage von 50 kg Höchstlast gewogen.
5.2. Die Gewichtschale der Waage muß dem leeren Hohlmaß das Gleichgewicht halten.
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6.
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Gesamteinrichtung
6.1. Die Einzelteile des Gerätes, außer Hohlmaß und Waage, sind an einem Gerüst befestigt, mit dessen Hilfe die horizontale Lage des oberen Randes des Hohlmaßes in Füllstellung festgelegt werden kann.
6.2. Das Gerüst des Meßgeräts ist mit einem Lot von mindestens 500 mm Länge oder einer Libelle gleicher Empfindlichkeit versehen. Diese Einrichtungen müssen einspielen, wenn der Rand des Hohlmaßes in Füllstellung horizontal liegt.
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7.
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Abmessungen der Einzelteile
Innendurchmesser | 295 mm ± 1 mm |
Volumen | 20 l ± 0,01 l |
Abstand der Innenseite des Bodens des Hohlmaßes von den Unterkante des konischen Auslaufstutzens des Fülltrichters | 500 mm ± 2 mm |
Abstand des Abstreichmessers vom Rand des Hohlmaßes | 0,5 mm ± 0,2 mm |
Innendurchmesser | 295 mm ± 1 mm |
Länge der Achse des oberen zylindrischen Teils | 120 mm ± 2 mm |
Länge der Achse des konischen Teils | 240 mm ± 1 mm |
Länge der Achse des unteren konischen Auslaufstutzens | 80 mm ± 0,5 mm |
Gesamtlänge der Achse des Fülltrichters | 440 mm ± 3 mm |
Innendurchmesser des oberen zylindrischen Teils | 390 mm ± 1 mm |
Innendurchmesser des unteren konischen Auslaufstutzens: | |
oben (g′) | 84,5 mm ± 0,5 mm |
unten (g″) | 86,5 mm ± 0,5 mm |
Differenz g″ — g′ | 2 mm ± 0,5 mm |
Durchmesser des Schaftes | 11 mm ± 0,2 mm |
Halbmesser der Hohlkehle | 16 mm ± 0,5 mm |
Höhe des zylindrischen Teils | 5 mm ± 0,5 mm |
Durchmesser des zylindrischen Teils | 33 mm ± 0,2 mm |
Masse des Belastungsgewichts der Zugeinrichtung | 5 kg ± 0,1 kg |
Volumen bis zum Rand | 24 l ± 0,1 l |
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8.
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Abbildung
Das Normalgerät ist auf einer Zeichnung im Anhang abgebildet.- II.
- BEDIENUNGSANWEISUNG
Das zu untersuchende Getreide soll frei von Besatz sein und etwa die Temperatur des Meßraums haben. Es soll lufttrocken sein, d. h. sich in hygroskopischem Gleichgewicht mit der Luft des Meßraums befinden. Zu diesem Zweck läßt man es vor der Schüttung etwa 10 Stunden in dünner Schicht ausgebreitet liegen. Die relative Luftfeuchte des Meßraums soll 60 % nicht überschreiten. Die Schüttdichte der Füllung ist von der verwendeten Menge und der Art des Einschüttens des Getreides in den Fülltrichter abhängig, daher muß in folgender Weise verfahren werden: Das Hohlmaß 1 (siehe Zeichnung im Anhang) wird in seine Füllstellung koaxial zum Füllring 2 und Fülltrichter 3 gebracht und unter Betätigung des Handgriffs 15 durch den Bolzen 16 festgelegt. Dann wird das Abstreichmesser 9 in seine Ausgangslage gebracht und mit dem Griff 12 verriegelt. Mit den Fußschrauben 19 wird das Gerüst 20 stets so ausgerichtet, daß die Oberkante des Hohlmaßes 1 bei Füllen in einer waagerechten Ebene liegt. Nun werden etwa 24 Liter Getreide im (nicht dargestellten) Füllgefäß abgemessen und in den Fülltrichter 3 gegossen, dessen Verschlußklappe 4 dabei den Auslaufstutzen 8 sperrt. Der Riegel 5 der Verschlußklappe wird gezogen, die Klappe 4 öffnet sich und wird von der Sperre 6 gefangen; das Getreide fließt dann aus dem Trichter 3, durch den Kragen 2a gegen Störungen geschützt, in das auf dem Untersatz 14 stehende Hohlmaß 1. Eine Durchbiegung der Schienen, auf denen die Rollen des Untersatzes laufen, wird von der Stütze 14a verhindert. Um eine stets gleichmäßige Füllung des Hohlmaßes 1 zu gewährleisten, hat der Trichter 3 eine Überfüllung mit etwa 4 Liter Getreide erhalten, die bei vollständig gefülltem Hohlmaß 1 im Füllring 2 verblieben ist und durch Ziehen des an der Traverse 11 gelenkig angebrachten Riegels 12 des Abstreichmessers 9 von der Füllung des Hohlmaßes 1 getrennt ( „abgestrichen” ) wird. Das Abstreichmesser 9 wird von dem Zuggewicht 13 angetrieben und hat vorn eine Schneide, womit die am Rande des Hohlmaßes 1 liegenden Körner, die ein gleichmäßiges Abstreichen hindern könnten, durchgeschnitten werden. Hat das Abstreichmesser 9 seine Endlage erreicht, wird das auf dem Untersatz 14 stehende Hohlmaß 1 mit dem Handgriff 15 herausgezogen, vom Untersatz 14 abgehoben, auf die Waage gesetzt und die Masse seiner Füllung auf ± 5 g bestimmt. Durch Zurückziehen des Abstreichmessers 9 in seine Ausgangslage fällt das auf ihm befindliche überschüssige Getreide in den Sammelkasten 17, wobei abspringende Getreidekörner von dem Mantel 18 in den Sammelkasten geleitet werden. Danach wird nach Lösen der Sperre 6 durch Drehen des Handrades 4a die Klappe 4 wieder in Verschlußstellung gebracht. Soll eine weitere Messung mit derselben Probe vorgenommen werden, so ist das Getreide aus dem Hohlmaß 1 mit dem Getreide aus dem Sammelkasten 17 zu mischen. Die Schüttdichte in kg/hl erhält man, indem man den von der Wägeeinrichtung angegebenen Wert durch 0,2 hl teilt.- III.
- PRÜFUNG UND JUSTIERUNG
- 1.
- Abmessungen und Volumina
Die unter Punkt I. 7 genannten Abmessungen und Volumina sind mit geeigneten Meßgeräten zu prüfen.- 2.
- Funktionsprüfung mit Getreide
Die einzelstaatlichen Normalgeräte müssen durch Vergleich mit dem EWG-Normalgerät mit Hilfe eines transportablen Normalgeräts geprüft und justiert werden.2.1. Für die Prüfung wird Manitoba-Weizen verwendet, der annähernd kugelförmige Körner aufweist. Seine Schüttdichte soll nicht niedriger als 80 kg/hl sein. Er soll sich in hygroskopischem Gleichgewicht mit der umgebenden Luft befinden. Es werden sechs Messungen nach der Eichanweisung unter Punkt II ausgeführt. Wird dabei das zu prüfende Normalgerät mit P und das EWG-Normalgerät mit N bezeichnet, so führt man die Messungen nach folgendem Schema aus:
Vergleich Nr. | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Reihenfolge der Geräte | NP | PN | NP | PN | NP | PN |
2.1.1. Die Abweichungen der Einzelwerte von P von ihrem Mittelwert dürfen ± 10 g nicht überschreiten.
2.1.2. Als Fehler des Gerätes gilt die Differenz des Mittelwerts aus den sechs Angaben von P und des Mittelwerts aus den sechs Angaben von N. Der Fehler darf nicht größer als ± 10 g sein.
2.1.3. Werden die zulässigen Fehlergrenzen nach 2.1.1 und 2.1.2 überschritten, so ist das Getreide möglicherweise noch zu inhomogen; es muß dann nochmals für etwa 10 Stunden im Meßraum ausgebreitet werden. Die Messungen nach 2.1 werden wiederholt.
2.1.4. Wenn nur die Fehlergrenze nach 2.1.2 überschritten wird, muß das Gerät reguliert werden. Die Angaben des Gerätes können durch Höherstellen des Zerstreuers 7 verkleinert, durch Tieferstellen vergrößert werden. Der Zerstreuer 7 wird verstellt und die Messungen nach 2.1 wiederholt.
- 3.
- Wägeeinrichtung
3.1. Die Fehler der Waage im Bereich von Lasten von 10 bis 20 kg dürfen ± 0,01 % der Belastung nicht überschreiten.
3.2. Die Summe der Fehler der verwendeten Gewichtstücke darf ± 0,02 % ihrer Nennmasse nicht überschreiten.
Legende zur beigefügten Abbildung
- 1.
- Hohlmaß
- 2.
- Füllring mit Kragen 2a
- 3.
- Fülltrichter
- 4.
- Verschlußklappe mit Handrad 4a
- 5.
- Riegel der Verschlußklappe
- 6.
- Sperre der Verschlußklappe
- 7.
- Zerstreuer
- 8.
- Auslaufstutzen
- 9.
- Abstreichmesser
- 10.
- Führungseinrichtung des Abstreichmessers
- 11.
- Traverse mit Stützen 11a
- 12.
- Riegel des Abstreichmessers
- 13.
- Zuggewicht
- 14.
- Untersatz mit Schienenstütze 14a
- 15.
- Handgriff des Untersatzes
- 16.
- Bolzen
- 17.
- Sammelkasten
- 18.
- Mantel
- 19.
- Fußschrauben
- 20.
- Gerüst.
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