ANHANG II A RL 72/245/EWG
Beschreibungsbogen Nr. ... gemäß Anhang I der Richtlinie 70/156/EWG des Rates(*) hinsichtlich der Typgenehmigung eines Fahrzeugs in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit (72/245/EWG), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/104/EG
Die nachstehenden Angaben, falls zutreffend, sind zusammen mit einem Verzeichnis der beigefügten Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein. Liegen Fotografien bei, müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten. Bei mikroprozessorgesteuerten Systemen, Bauteilen oder selbständigen technischen Einheiten sind entsprechende Angaben über ihre Wirkungsweise zu machen.- 0.
- ALLGEMEINES
0.1 Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
0.2 Typ:
0.4 Fahrzeugklasse (c):
0.5 Name und Anschrift des Herstellers: Gegebenenfalls Name und Anschrift des Beauftragten des Herstellers:
0.8 Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
- 1.
- ALLGEMEINE BAUMERKMALE DES FAHRZEUGS
1.1 Foto(s) und/oder Zeichnung(en) eines repräsentativen Fahrzeugs:
1.6 Lage und Anordnung der Antriebsmaschine:
- 3.
- ANTRIEBSMASCHINE (q)
3.1 Hersteller:3.1.1 Baumusterbezeichnung des Herstellers (gemäß Kennzeichnung am Motor):
3.2 Verbrennungsmotor3.2.1.1 Arbeitsverfahren: Fremdzündung/Selbstzündung, Viertakt/Zweitakt(1):
3.2.1.2 Anzahl und Anordnung der Zylinder:
3.2.4 Kraftstoffversorgung3.2.4.2 Durch Kraftstoffeinspritzung (nur für Selbstzündungsmotoren): ja/nein(1)
3.2.4.3 Durch Kraftstoffeinspritzung (nur für Fremdzündungsmotoren): ja/nein(1)
3.2.5 Elektrische Anlage3.2.5.1 Nennspannung: ………………………. V, pos/neg Masse(2)
3.2.5.2 Generator
3.2.6 Zündung3.2.6.1 Fabrikmarke(n):
3.2.6.2 Typ(en):
3.2.6.3 Arbeitsverfahren
3.2.15 Flüssiggas-Kraftstoffanlage: ja/nein(2)3.2.15.2 Elektronisches Motorsteuerungsgerät für Flüssiggas-Kraftstoffanlagen
3.2.16 Erdgas-Kraftstoffanlage: ja/nein(2)3.2.16.2 Elektronisches Motorsteuerungsgerät für Erdgas-Kraftstoffanlagen
3.2.4.2 Durch Kraftstoffeinspritzung (nur für Selbstzündungsmotoren): ja/nein(1)
3.2.4.3 Durch Kraftstoffeinspritzung (nur für Fremdzündungsmotoren): ja/nein(1)
3.2.5.1 Nennspannung: ………………………. V, pos/neg Masse(2)
3.2.5.2 Generator
3.2.6.1 Fabrikmarke(n):
3.2.6.2 Typ(en):
3.2.6.3 Arbeitsverfahren
3.2.15.2 Elektronisches Motorsteuerungsgerät für Flüssiggas-Kraftstoffanlagen
3.2.16.2 Elektronisches Motorsteuerungsgerät für Erdgas-Kraftstoffanlagen
3.3 Elektromotor3.3.1 Typ (Windungsanordnung, Erregung):
3.3.1.2 Betriebsspannung:
3.9 MIT GAS BETRIEBENE MOTOREN (bei in anderer Weise ausgelegten Systemen sind entsprechende Angaben vorzulegen)3.9.7 Elektronisches Steuergerät3.9.7.1 Fabrikmarke(n):
3.9.7.2 Typ(en):
3.9.7.1 Fabrikmarke(n):
3.9.7.2 Typ(en):
- 4.
- KRAFTÜBERTRAGUNG (v)
4.2 Art (mechanisch, hydraulisch, elektrisch usw.):4.2.1 Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile (falls vorhanden):
- 6.
- RADAUFHÄNGUNG
6.2.2 Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile (falls vorhanden):
- 7.
- LENKUNG
7.2.2.1 Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile (falls vorhanden):
- 8.
- BREMSANLAGE
8.5 Antiblockiersystem: ja/nein/fakultativ(2)8.5.1 Bei Fahrzeugen mit Blockierverhinderung, Funktionsbeschreibung des Systems (einschließlich der elektronischen Teile), elektrisches Blockschaltbild, Darstellung der hydraulischen oder pneumatischen Kreise:
- 9.
- AUFBAU
9.1 Aufbautyp:
9.2 Werkstoffe und Bauart:
9.5. Windschutzscheibe und sonstige Scheiben9.5.2.3 Eine kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile der Fensterheber (falls vorhanden):
9.9 Rückspiegel (für jeden einzelnen Rückspiegel anzugeben)9.9.7 Eine kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile der Einstellvorrichtung (falls vorhanden):
9.12 Sicherheitsgurte und/oder andere Rückhaltesysteme9.12.4 Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile (falls vorhanden):
9.18 Funkentstörung9.18.1 Beschreibung und Zeichnungen/Fotos der Form und verwendeten Werkstoffe desjenigen Teils des Fahrzeugaufbaus, der den Motorraum bildet, sowie des daran angrenzenden Teils des Fahrgastraums:
9.18.2 Zeichnungen/Fotos der Lage der im Motorraum untergebrachten Metallteile (z. B. Heizung, Reserverad, Luftfilter, Lenkanlage usw.):
9.18.3 Tabelle und Zeichnung der Entstörmittel:
9.18.4 Angabe des Nennwertes des Gleichstromwiderstandes und, bei Widerstandszündkabeln, des Widerstands-Nennwertes je Meter:
- 10.
- BELEUCHTUNGS- UND LICHTSIGNALEINRICHTUNGEN
10.5 Eine kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Komponenten außer Leuchten (falls vorhanden):
- 12.
- VERSCHIEDENES
12.2 Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung des Fahrzeugs12.2.3 Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile (falls vorhanden):
12.7 Tabelle für Installation und Gebrauch von RF-Sendern im (in den) Fahrzeug(en), falls zutreffend (siehe Anhang I, 3.1.8)
Frequenzbänder (Hz) | max. Ausgangsleistung | Antennenstellung am Fahrzeug, besondere Installations- und Gebrauchsvoraussetzungen |
Anlage 1
Ein Verzeichnis (mit Fabrikmarken und Typen) aller elektrischen und/oder elektronischen Bauteile, die unter diese Richtlinie fallen (siehe Absatz 2.1.9 und 2.1.10 von Anhang I) und vorher noch nicht aufgelistet wurden.
Anlage 2
Schema oder Zeichnung der allgemeinen Anordnung der elektrischen und/oder elektronischen Bauteile (die unter diese Richtlinie fallen) und der allgemeinen Anordnung der Kabel;
Anlage 3
Beschreibung des Fahrzeugs, das ausgewählt wurde, den Typ zu repräsentieren
Karosserievariante:
Linkslenker oder Rechtslenker:
Radstand:
Anlage 4
Für die Ausstellung des Typgenehmigungsbogens vom Hersteller eingereichter Prüfbericht bzw. eingereichte Prüfberichte eines nach ISO 17025 akkreditierten und von der Genehmigungsbehörde anerkannten Prüflabors
12.7.1 Fahrzeug mit Kurzstreckenradargerät im Bereich 24 GHz: Ja/Nein/Fakultativ (Nichtzutreffendes bitte streichen)
12.7.2 Fahrzeug mit Kurzstreckenradargerät im Bereich 79 GHz: Ja/Nein (Nichtzutreffendes bitte streichen)
Fußnote(n):
- (*)
Die Nummern der Abschnitte und Fußnoten, die im vorliegenden Beschreibungsbogen verwendet werden, entsprechen denen, die im Anhang I der Richtlinie 70/156/EWG verwendet werden. Abschnitte, die für die Zwecke dieser Richtlinie nicht erforderlich sind, sind weggelassen.
- (1)
Nichtzutreffendes streichen.
- (2)
Nichtzutreffendes streichen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.