ANHANG II B RL 72/245/EWG

Beschreibungsbogen Nr. … hinsichtlich der Typgenehmigung für eine elektrische/elektronische Unterbaugruppe in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit (72/245/EWG), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/104/EG

Die nachstehenden Angaben, falls zutreffend, sind zusammen mit einem Verzeichnis der beigefügten Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein. Liegen Fotografien bei, müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten. Bei mikroprozessorgesteuerten Systemen, Bauteilen oder selbständigen technischen Einheiten sind entsprechende Angaben über ihre Wirkungsweise zu machen.

0.
ALLGEMEINES

0.1 Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):

0.2 Typ:

0.3 Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Bauteil/an der selbständigen technischen Einheit vorhanden(*):

0.3.1 Anbringungsstelle dieser Merkmale:

0.5 Name und Anschrift des Herstellers: Gegebenenfalls Name und Anschrift des Beauftragten des Herstellers:

0.7 Bei Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten, Lage und Anbringungsart des EG-Genehmigungszeichens:

0.8 Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):

1. Diese EUB wird als Bauteil/STE genehmigt(1)

2. Mögliche Beschränkungen für die Benutzung und Bedingungen für die Anbringung:

3. Nennspannung des elektrischen Systems: … V. pos/neg(1) Masse

Anlage 1

Beschreibung der EUB, die ausgewählt wurde, den Typ zu repräsentieren (elektronisches Blockschaltbild und Verzeichnis der wichtigsten Bauteile, die die EUB bilden (z. B.: Fabrikname und Typ des Mikroprozessors, Quarz usw.).

Anlage 2

Für die Ausstellung des Typgenehmigungsbogens vom Hersteller eingereichter Prüfbericht bzw. eingereichte Prüfberichte eines nach ISO 17025 akkreditierten und von der Genehmigungsbehörde anerkannten Prüflabors.

Fußnote(n):

(*)

Enthalten die Merkmale zur Typidentifizierung Zeichen, die für die Typbeschreibung des Fahrzeugs, des Bauteils oder der selbständigen technischen Einheit gemäß diesem Beschreibungsbogen nicht wesentlich sind, so sind diese Schriftzeichen in den betreffenden Unterlagen durch das Symbol ? darzustellen (Beispiel ABC??123??).

(1)

Nichtzutreffendes streichen.

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