ANHANG III A RL 72/245/EWG
MUSTER
EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN
Stempel der Behörde Benachrichtigung über- —
die Typgenehmigung(1)
- —
die Erweiterung der Typgenehmigung(1)
- —
die Verweigerung der Typgenehmigung(1)
- —
den Entzug der Typgenehmigung(1)
ABSCHNITT I
0.1 Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
0.2 Typ:
0.4 Fahrzeugklasse (c):
0.5 Name und Anschrift des Herstellers: Gegebenenfalls Name und Anschrift des Beauftragten des Herstellers:
0.8 Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
ABSCHNITT II
1. Zusätzliche Angaben (erforderlichenfalls): Siehe Anlage
2. Für die Durchführung der Prüfungen zuständiger technischer Dienst:
3. Datum des Prüfprotokolls:
4. Nummer des Prüfprotokolls:
5. Gegebenenfalls Bemerkungen: Siehe Anlage
6. Ort:
7. Datum:
8. Unterschrift:
9. Die Typgenehmigungsunterlagen, hinterlegt bei der Verwaltungsstelle, die die Typgenehmigung erteilt hat, sind auf Verlangen erhältlich.
Anlage zur EG-Typgenehmigung eines Fahrzeugs gemäß der Richtlinie 72/245/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/104/EG
1. Ergänzende Angaben1.1 Nennspannung des elektrischen Systems: … V, pos/neg Masse
1.2 Aufbautyp:
1.3 Liste aller (unter diese Richtlinie fallenden) elektronischen Funktionen, die in das (die) Fahrzeug(e) eingebaut sind1.3.1 Fahrzeug mit Kurzstreckenradargerät im Bereich 24 GHz: Ja/Nein/Fakultativ (Nichtzutreffendes bitte streichen)
1.3.2 Fahrzeug mit Kurzstreckenradargerät im Bereich 79 GHz: Ja/Nein (Nichtzutreffendes bitte streichen)
1.4 Nach ISO 17025 akkreditiertes und von der (gemäß dieser Richtlinie zuständigen) Genehmigungsbehörde anerkanntes Prüflabor, das für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist:
1.3.1 Fahrzeug mit Kurzstreckenradargerät im Bereich 24 GHz: Ja/Nein/Fakultativ (Nichtzutreffendes bitte streichen)
1.3.2 Fahrzeug mit Kurzstreckenradargerät im Bereich 79 GHz: Ja/Nein (Nichtzutreffendes bitte streichen)
5. Bemerkungen: (z. B. gültig für sowohl Linkslenker- als auch Rechtslenkerfahrzeuge).
Fußnote(n):
- (1)
Nichtzutreffendes streichen.
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