ANHANG III B RL 72/245/EWG

MUSTER

EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN

Stempel der Behörde Benachrichtigung über

die Typgenehmigung(1)

die Erweiterung der Typgenehmigung(1)

die Verweigerung der Typgenehmigung(1)

den Entzug der Typgenehmigung(1)

eines Bauteiltyps/des Typs einer selbständigen technischen Einheit(1) gemäß Richtlinie …/…/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie …/…/EG Typgenehmigungsnummer: Grund für die Erweiterung: EG-Typgenehmigungszeichen ist an der EUB anzubringen:

ABSCHNITT I

0.1 Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):

0.2 Typ:

0.3 Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Bauteil/an der selbständigen technischen Einheit vorhanden(1)(2):

0.3.1 Anbringungsstelle dieser Merkmale:

0.5 Name und Anschrift des Herstellers: Gegebenenfalls Name und Anschrift des Beauftragten des Herstellers:

0.7 Bei Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten, Lage und Anbringungsart des EG-Genehmigungszeichens:

0.8 Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):

ABSCHNITT II

1. Zusätzliche Angaben (erforderlichenfalls): Siehe Anlage

2. Für die Durchführung der Prüfungen zuständiger technischer Dienst:

3. Datum des Prüfprotokolls:

4. Nummer des Prüfprotokolls:

5. Gegebenenfalls Bemerkungen: Siehe Anlage

6. Ort:

7. Datum:

8. Unterschrift:

9. Die Typgenehmigungsunterlagen, hinterlegt bei der Verwaltungsstelle, die die Typgenehmigung erteilt hat, sind auf Anfrage erhältlich.

Anlage zu dem EG-Typgenehmigungsbogen Nr. … betreffend die Typgenehmigung einer elektrischen/elektronischen Unterbaugruppe gemäß der Richtlinie 72/245/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/104/EG

1. Ergänzende Angaben

1.1 Nennspannung des elektrischen Systems:

1.2 Diese EUB kann für jeden Fahrzeugtyp mit folgenden Einschränkungen verwendet werden:

1.2.1 Einbauvorschriften (gegebenenfalls):

1.3 Diese EUB kann nur für die folgenden Fahrzeugtypen verwendet werden:

1.3.1 Einbauvorschriften (gegebenenfalls):

1.4 Angewandte(s) spezielle(s) Prüfverfahren und Frequenzbereiche zur Ermittlung der Störfestigkeit: (Bitte Angabe des genauen Verfahrens nach Anhang IX)

1.5 Nach ISO 17025 akkreditiertes und von der (gemäß dieser Richtlinie zuständigen) Genehmigungsbehörde anerkanntes Prüflabor, das für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist:

5. Bemerkungen:

Fußnote(n):

(1)

Nichtzutreffendes streichen.

(2)

Enthalten die Merkmale zur Typidentifizierung Zeichen, die für die Typbeschreibung des Fahrzeugs, des Bauteils oder der selbständigen technischen Einheit gemäß diesem Beschreibungsbogen nicht wesentlich sind, so sind diese Schriftzeichen in den betreffenden Unterlagen durch das Symbol ? darzustellen (Beispiel ABC??123??).

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