ANHANG V RL 72/245/EWG

VERFAHREN ZUR MESSUNG VON GESTRAHLTEN SCHMALBANDIGEN ELEKTROMAGNETISCHEN STÖRUNGEN AUS FAHRZEUGEN

1.
Allgemeine Bestimmungen

1.1 Das in diesem Anhang beschriebene Prüfverfahren ist nur auf Fahrzeuge anzuwenden.

1.2
Prüfverfahren

Diese Prüfung dient zur Messung schmalbandiger elektromagnetischer Störungen, die von Systemen auf Basis von Mikroprozessoren oder anderen schmalbandigen Quellen ausgehen könnten. Sofern in diesem Anhang nicht anders angegeben, ist die Prüfung gemäß CISPR 12 (5. Aufl. 2001) oder gemäß CISPR 25 (2. Aufl. 2002) auszuführen.

1.3
Als erster Prüfschritt muss das Niveau der Strahlung im FM-Frequenzbereich (76—108 MHz) an der Fahrzeug-Rundfunkantenne mit einem durchschnittlichen Detektor gemessen werden. Wird das in Ziffer 6.3.2.4 von Anhang I festgelegte Niveau nicht überschritten, dann wird das Fahrzeug betrachtet, als erfülle es die Anforderungen dieses Anhangs in Bezug auf diesen Frequenzbereich, und die vollständige Prüfung wird nicht durchgeführt.

2.
Zustand des Fahrzeugs während der Prüfungen

2.1 Die Zündung muss eingeschaltet sein. Der Motor ist nicht in Betrieb.

2.2 Alle elektronischen Systeme des Fahrzeugs müssen unter den normalen Bedingungen eines stehenden Fahrzeugs betrieben werden.

2.3 Alle Ausrüstungen, die vom Fahrer oder den Fahrgästen mit inneren Oszillatoren > 9 kHz oder Wiederholungssignalen dauerhaft eingeschaltet werden können sollen in Normalbetrieb sein.

3.
Prüfanforderungen

3.1 Die Grenzwerte gelten für den Frequenzbereich 30 bis 1000 MHz für Messungen, die in einem mit Absorbermaterial ausgestatteten geschirmten Raum oder auf einem Freifeld-Messplatz durchgeführt werden.

3.2 Die Messungen werden mit einem Mittelwertdetektor vorgenommen.

3.3
Messungen:

Der technische Dienst führt die Prüfungen in den in der CISPR 12 Norm (5. Aufl. 2001) festgelegten Abständen im Frequenzbereich 30 bis 1000 MHz durch. Alternativ kann der technische Dienst, wenn der Hersteller Messdaten für den gesamten Frequenzbereich vorlegt, die von einem nach den einschlägigen Bestimmungen von ISO 17025 akkreditierten und von der Genehmigungsbehörde anerkannten Prüflabor stammen, den Frequenzbereich in 14 Frequenzbereiche teilen: 30—34, 34—45, 45—60, 60—80, 80—100, 100—130, 130—170, 170—225, 225—300, 300—400, 400—525, 525—700, 700—850, 850—1000 MHz und Prüfungen an den 14 Frequenzen vornehmen, die in jedem Frequenzbereich die höchsten Strahlungsniveaus aufweisen, um zu bestätigen, dass das Fahrzeug die in diesem Anhang enthaltenen Anforderungen erfüllt. Falls der Grenzwert während der Prüfung überschritten wird, müssen Untersuchungen gemacht werden, um sicherzustellen, dass dies vom Fahrzeug verursacht wurde und nicht von einer Umgebungsstörquelle.

3.4
Messwerte

Der Höchstwert der Messwerte in Bezug auf die Grenzwerte (horizontale und vertikale Polarisation und Antennenstellung auf der linken und rechten Fahrzeugseite) bei jedem der 14 Frequenzbereiche ist bei der Frequenz, bei der die Messungen gemacht wurden, als maßgebend festzuhalten.

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