ANHANG II RL 72/306/EWG
MUSTER DES KENNZEICHENS FÜR DEN KORRIGIERTEN WERT DES ABSORPTIONSKOEFFIZIENTEN
Nachtrag zum EG-Typgenehmigungsbogen Nr. … für die Typgenehmigung eines Fahrzeugs gemäß der Richtlinie 72/306/EWG in der Fassung der Richtlinie …/…/EGANHANG III
Das gezeigte Kennzeichen bedeutet, daß der korrigierte Wert des Absorptionskoeffizienten 1,30 m-1 beträgt.
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Nachtrag zum EG-Typgenehmigungsbogen Nr. … für die Typgenehmigung eines Fahrzeugs gemäß der Richtlinie 72/306/EWG in der Fassung der Richtlinie …/…/EGANHANG III
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