ANHANG II RL 73/23/EWG
BETRIEBSMITTEL UND BEREICHE, DIE NICHT UNTER DIE RICHTLINIE FALLEN
Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosibler Atmosphäre,
Elektro-radiologische und elektro-medizinische Betriebsmittel,
Elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen,
Elektrizitätszähler,
Haushaltssteckvorrichtungen,
Vorrichtungen zur Stromversorgung von elektrischen Weidezäunen,
Funkentstörung,
Spezielle elektrische Betriebsmittel, die zur Verwendung auf Schiffen, in Flugzeugen oder in Eisenbahnen bestimmt sind und den Sicherheitsvorschriften internationaler Einrichtungen entsprechen, denen die Mitgliedstaaten angehören.
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