ANHANG III RL 73/23/EWG
CE-KONFORMITÄTSKENNZEICHNUNG UND EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
- A.
- CE-Konformitätskennzeichnung
- —
-
Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE” mit folgendem Schriftbild:
- —
-
Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.
- —
-
Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.
- B.
- EG-Konformitätserklärung
Die EG-Konformitätserklärung muß beinhalten:- —
-
Name und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten,
- —
-
Beschreibung der elektrischen Betriebsmittel,
- —
-
Bezugnahme auf die harmonisierten Normen,
- —
-
gegebenenfalls Bezugnahme auf die Spezifikationen, die der Konformität zugrunde liegen,
- —
-
Identität des vom Hersteller oder von seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten beauftragten Unterzeichners,
- —
-
die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.