ANHANG III RL 73/23/EWG

CE-KONFORMITÄTSKENNZEICHNUNG UND EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

A.
CE-Konformitätskennzeichnung

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Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE” mit folgendem Schriftbild:

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Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.

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Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.

B.
EG-Konformitätserklärung

Die EG-Konformitätserklärung muß beinhalten:
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Name und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten,

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Beschreibung der elektrischen Betriebsmittel,

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Bezugnahme auf die harmonisierten Normen,

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gegebenenfalls Bezugnahme auf die Spezifikationen, die der Konformität zugrunde liegen,

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Identität des vom Hersteller oder von seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten beauftragten Unterzeichners,

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die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde.

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