ANHANG III RL 73/23/EWG

CE-KONFORMITÄTSKENNZEICHNUNG UND EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

A.
CE-Konformitätskennzeichnung

Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE” mit folgendem Schriftbild:

Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.

Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.

B.
EG-Konformitätserklärung

Die EG-Konformitätserklärung muß beinhalten:

Name und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten,

Beschreibung der elektrischen Betriebsmittel,

Bezugnahme auf die harmonisierten Normen,

gegebenenfalls Bezugnahme auf die Spezifikationen, die der Konformität zugrunde liegen,

Identität des vom Hersteller oder von seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten beauftragten Unterzeichners,

die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde.

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