ANHANG III RL 73/23/EWG
CE-KONFORMITÄTSKENNZEICHNUNG UND EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
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A.
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CE-Konformitätskennzeichnung
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Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE” mit folgendem Schriftbild:
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Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.
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Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.
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B.
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EG-Konformitätserklärung
Die EG-Konformitätserklärung muß beinhalten:- —
Name und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten,
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Beschreibung der elektrischen Betriebsmittel,
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Bezugnahme auf die harmonisierten Normen,
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gegebenenfalls Bezugnahme auf die Spezifikationen, die der Konformität zugrunde liegen,
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Identität des vom Hersteller oder von seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten beauftragten Unterzeichners,
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die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde.
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