Artikel 2 RL 74/152/EWG

Die Mitgliedstaaten dürfen die EWG-Betriebserlaubnis oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung für eine Zugmaschine nicht aus Gründen der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit oder der Ladepritschen verweigern, wenn diese den Vorschriften des Anhangs entsprechen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.