Artikel 1 RL 74/483/EWG
Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge der Klasse M1 (die in Anhang I der Richtlinie 70/156/EWG definiert ist) mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h.
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