Anlage 2 RL 74/61/EWG

Prüfverfahren für Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung, die unter Verwendung eines Drehmomentbegrenzers auf die Lenkanlage wirken

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Prüfvorrichtung

Zu der Prüfvorrichtung gehören:

1.1 eine Vorrichtung auf der die entsprechenden Teile einer Lenkanlage befestigt oder — falls die Prüfung an einem vollständigen Fahrzeug durchgeführt wird — ein Wagenhebersystem, mit dem alle gelenkten Räder von Boden abgehoben werden können, und

1.2 eine oder mehrere Einrichtungen, mit der (denen) ein Drehmoment auf die Betätigungseinrichtung der Lenkanlage gemäß 2.3 aufgebracht und gemessen werden kann. Die Meßgenauigkeit muß bei 2 % oder darunter liegen.

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Beschreibung des Prüfverfahrens

2.1 Wird die Prüfung an einem vollständigen Fahrzeug vorgenommen, so dürfen dabei die gelenkten Räder des Fahrzeugs den Boden nicht berühren.

2.2 Das Lenkschloß ist so zu betätigen, daß die Lenkung blockiert wird.

2.3 Die Betätigungseinrichtung der Lenkung wird durch ein aufgebrachtes Drehmoment zum Drehen gebracht.

2.4 Der Prüfzyklus umfaßt eine Drehung des Lenkrads um 90°, gefolgt von einer Drehung in die entgegengesetzte Richtung um 180°, und eine erneute Drehung von 90° in die zu der vorangehenden Drehung entgegengesetzte Richtung (siehe Abbildung); ein Zyklus = + 90°/- 180°/+ 90° mit einer Toleranz von ± 10°.

2.5 Die Dauer eines Zyklus beträgt 20 ± 2 Sekunden.

2.6 Es werden fünf Zyklen durchgeführt.

2.7 Für jeden Prüfzyklus muß der niedrigste aufgezeichnete Wert des Drehmoments über dem unter 4.1.4.2 dieses Anhangs angegebenen Wert liegen.

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