Anlage 3 RL 74/61/EWG

Vorschriften für mechanische Schlüsselschalter

1. Der Zylinder des Schlüsselschalters darf nicht um mehr als einen Millimeter aus der Verkleidung herausragen, und der herausragende Teil muß kegelförmig sein.

2. Die Verbindungsstelle zwischen dem Zylinderinneren und dem Zylindergehäuse muß einer Zugspannung von 600 N und einem Drehmoment von 25 Nm standhalten.

3. Der Schlüsselschalter muß mit einer Anbohrsperre des Zylinders versehen sein.

4. Das Schlüsselprofil muß mindestens 1000 wirksame Permutationen aufweisen.

5. Der Schlüsselschalter darf mit einem Schlüssel, der sich nur durch eine Permutation von dem zu dem Schlüsselschalter passenden Schlüssel unterscheidet, nicht mehr betätigt werden können.

6. Das Schlüsselloch eines außen angebrachten Schlüsselschalters muß mit einer Blende versehen oder auf andere Weise gegen das Eindringen von Schmutz und Wasser geschützt sein.

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