Artikel 15 RL 75/439/EWG

Die Mittel für die Zuschüsse können unter anderem durch eine Abgabe auf die Erzeugnisse, durch deren Verwendung Altöle entstehen, oder auf Altöle aufgebracht werden.

Die Mittel für die Zuschüsse müssen im Einklang mit dem „Verursacherprinzip” aufgebracht werden.

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