Artikel 17 RL 75/439/EWG
Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission in regelmäßigen Abständen seine technischen Erkenntnisse sowie die Erfahrungen und Ergebnisse mit, wclche sich aus der Anwendung der auf Grund der vorliegenden Richtlinie erlassenen Vorschriften ergeben.
Die Kommission übermittelt den Mitgliedstaaten eine Gesamtübersicht über diese Mitteilungen.
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