ANHANG III RL 76/768/EWG

ERSTER TEIL

Laufende NummerStoff pppEinschränkungenObligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung
Anwendungsgebiet und/oder VerwendungZulässige Höchstkonzentration im kosmetischen FertigerzeugnisWeitere Einschränkungen und Anforderungen
abcdef
1aBorsäure, Borate und Tetraborate, ausgenommen Stoff Nr. 1184 in Anhang II
a)
Puder
a)
5 % (berechnet als Borsäure, Masse/Masse)
a)
1.
Nicht in Mitteln für Kinder unter 3 Jahren verwenden
2.
Nicht auf verletzter oder gereizter Haut verwenden, wenn die Konzentration an freiem löslichen Borat mehr als 1,5 % (berechnet als Borsäure, Masse/Masse) beträgt
a)
1.
Nicht bei Kindern unter drei Jahre anwenden
2.
Nicht auf verletzter oder gereizter Haut anwenden
b)
Mittel für die Mundhygiene
b)
0,1 % (berechnet als Borsäure, Masse/Masse)
b)
1.
Nicht in Mitteln für Kinder unter 3 Jahren verwenden
b)
1.
Nicht verschlucken
2.
Nicht bei Kindern unter drei Jahren anwenden
c)
Andere Mittel (außer Badezusätzen und Haarwellmittel)
c)
3 % (berechnet als Borsäure, Masse/Masse)
c)
1.
Nicht in Mitteln für Kinder unter 3 Jahren verwenden
2.
Nicht auf verletzter oder gereizter Haut verwenden, wenn die Konzentration an freiem löslichen Borat mehr als 1,5 % (berechnet als Borsäure, Masse/Masse) beträgt
c)
1.
Nicht bei Kindern unter 3 Jahren anwenden
2.
Nicht auf verletzter oder gereizter Haut anwenden
1bTetraborate
a)
Badezusätze
a)
18 % (berechnet als Borsäure, Masse/Masse)
a)
Nicht in Mitteln für Kinder unter 3 Jahren verwenden
a)
Nicht zum Baden von Kindern unter drei Jahren verwenden
b)
Haarwellmittel
b)
8 % (berechnet als Borsäure, Masse/Masse)
b)
Sorgfältig ausspülen
2aThioglycolsäure und ihre Salze
a)
Kräuselungs- oder Entkräuselungsmittel der Haare
a) b) c):
In der Gebrauchsanweisung in der (den) Landessprache(n) oder Amtssprache(n) müssen die folgenden Sätze stehen:

Berührung mit den Augen vermeiden.

Im Falle einer Berührung mit den Augen sofort mit viel Wasser spülen und einen Arzt aufsuchen.

Geeignete Handschuhe tragen (nur für a) und c)).

a)

Enthält Salze der Thioglycolsäure.

Gebrauchsanweisung beachten.

Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.

Nur für gewerbliche Verwendung.

b) und c)

Enthält Salze der Thioglycolsäure.

Gebrauchsanwendung befolgen.

Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.

allgemeine Verwendung

8 % gebrauchsfertig

pH 7 bis 9,5

gewerbliche Verwendung

11 % gebrauchsfertig

pH 7 bis 9,5

b)
Enthaarungsmittel

5 % gebrauchsfertig

pH 7 bis 12,7

c)
Sonstige Erzeugnisse zur Haarpflege, die nach Anwendung entfernt werden

2 % gebrauchsfertig

pH 7 bis 9,5

Prozentssätze berechnet als Thioglycolsäure

2bEster der ThioglycolsäureKräuselungs- oder Entkräuselungsmittel der Haare

In der Gebrauchsanweisung in der (den) Landessprache(n) muß folgender Satz stehen:

Kann bei Hautkontakt eine Sensibilisierung hervorrufen.

Berührung mit den Augen vermeiden.

Im Falle von Berührung mit den Augen sofort mit viel Wasser spülen und einen Arzt aufsuchen.

Geeignete Handschuhe tragen.

Enthält Ester der Thioglycolsäure.

Gebrauchsanweisung befolgen.

Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.

allgemeine Verwendung

8 % gebrauchsfertig

pH 6 bis 9,5

gewerbliche Verwendung

11 % gebrauchsfertig

pH 6 bis 9,5

Nur für gewerbliche Verwendung
Die oben erwähnten Prozentsätze sind als Thioglycolsäure berechnet
3Oxalsäure, ihre Ester und ihre AlkalisalzeHaarmittel5 %Nur für gewerbliche Verwendung
4Ammoniak6 % berechnet als NH3Über 2 %: Enhält Ammoniak
5Tosylchloramidum natricum (*)0,2 %
6Chlorate der Alkali- Metalle
a)
Zahnpasten
b)
Sonstige Anwendungen
a)
5 %
b)
3 %
7Methylenchlorid

35 %

(Bei Verbindung mit 1,1,1-Trichloräthan darf die Gesamtkonzentration 35 % nicht überschreiten.)

0,2 % als Höchstgehalt an Verunreinigung
8N-substituierte Derivate von p-Phenylendiamin und ihre Salze; N-substituierte Derivate von o-Phenylendiamin(5), ausgenommen die in diesem Anhang an anderer Stelle und die in Anhang II unter den laufenden Nummern 1309, 1311 und 1312 aufgeführten DerivateOxydations- Haarfärbemittel6 % berechnet als freie Base
a)
allgemeine Verwendung
a)

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

missing textEnthält Phenylendiamin. Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden

b)
gewerbliche Verwendung
b)
Nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Phenylendiamin.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

missing textGeeignete Handschuhe tragen

8a

p-Phenylendiamin und seine Salze (5)

CAS-Nr. 106-50-3

Einecs-Nr. 203-404-7

p-Phenylenediamine HCl

CAS-Nr. 624-18-0

Einecs-Nr. 210-834-9

p-Phenylenediamine sulfate

CAS-Nr. 16245-77-5

Einecs-Nr. 240-357-1

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

a)
allgemeine Verwendung
b)
gewerbliche Verwendung
a) und b) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten.
a)

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamin. Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.

Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden.

b)
Nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Phenylendiamin.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Geeignete Handschuhe tragen.

Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden.

9o,m,p-Toluylendiamine, ihre N-substituierten Derivate und ihre Salze(1), ausgenommen der in diesem Anhang unter der laufenden Nummer 9a genannte Stoff sowie die in Anhang II unter den laufenden Nummern 364, 1310 und 1313 aufgeführten StoffeOxydations- Haarfärbemittel10 % berechnet als freie Base
a)
allgemeine Verwendung
a)

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.

b)
gewerbliche Verwendung
b)
Nur für gewerbliche Verwendung

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Geeignete Handschuhe tragen.

9a

Toluylen-2,5-diamin und seine Salze (1)

CAS-Nr. 95-70-5

Einecs-Nr. 202-442-1

Toluene-2,5-diamine sulfate

CAS-Nr. 615-50-9

Einecs-Nr. 210-431-8

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

a)
allgemeine Verwendung
b)
gewerbliche Verwendung
a) und b) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 4 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten.
a)

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.

Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden.

b)
Nur für gewerbliche Verwendung

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Geeignete Handschuhe tragen.

Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden.

10Diaminophenole(1)Oxidations- Haarfärbemittel10 % berechnet als freie Base
a)
allgemeine Verwendung
a)
Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen. missing textEnthält Diaminophenol. Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.
b)
gewerbliche Verwendung
b)
Nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Diaminophenol. Kann eine allergische Reaktion hervorrufen. missing textGeeignete Handschuhe tragen
11Dichlorophen (*)0,5 %Enthält Dichlorophen
12Wasserstoffperoxid und andere Wasserstoffperoxid freisetzende Verbindungen oder Gemische, Carbamidperoxid und Zinkperoxid
a)
Haarbehandlungsmittel
a)
12 % H2O2 (40 Volumenprozent), darin enthalten oder daraus freigesetzt
a)
Geeignete Handschuhe tragen.
a) b) c) e)

Enthält Wasserstoffperoxid.

Kontakt mit den Augen vermeiden.

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.

b)
Hautpflegemittel
b)
4 % H2O2, darin enthalten oder daraus freigesetzt
c)
Gemische zur Nagelhärtung
c)
2 % H2O2, darin enthalten oder daraus freigesetzt
d)
Mundpflegemittel (einschließlich Mundspülungen, Zahnpasta sowie Zahnaufheller und -bleichmittel)
d)
≤ 0,1 % H2O2, darin enthalten oder daraus freigesetzt
e)
Zahnaufheller und -bleichmittel
e)
> 0,1 % ≤ 6 % H2O2, darin enthalten oder daraus freigesetzt
e)
Darf nur an Zahnärzte abgegeben werden. In jedem Anwendungszyklus muss die erste Anwendung stets einem Zahnarzt im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG(17) vorbehalten sein oder unter dessen direkter Aufsicht erfolgen, falls ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleistet ist. Danach muss das Mittel dem Verbraucher für den verbleibenden Anwendungszyklus bereitgestellt werden.

Nicht bei Personen unter 18 Jahren anwenden.

e)

Darin enthaltene oder daraus freigesetzte H2O2-Konzentration in Prozent angeben.

Nicht bei Personen unter 18 Jahren anwenden.

Darf nur an Zahnärzte abgegeben werden. In jedem Anwendungszyklus muss die erste Anwendung stets einem Zahnarzt vorbehalten sein oder unter dessen direkter Aufsicht erfolgen, falls ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleistet ist. Danach muss das Mittel dem Verbraucher für den verbleibenden Anwendungszyklus bereitgestellt werden.

13FormaldehydNagelhärter5 % berechnet als FormaldehydDie Nagelhaut mit einem Fettkörper schützen. Enthält Formaldehyd(2).
14Hydrochinon(3)
a)
Oxidations-Haarfärbemittel:
0,3 %
a)
1.

Nicht zum Färben von Wimpern und Augenbrauen verwenden

1.
Allgemeine Verwendung

Bei Kontakt mit den Augen sofort mit klarem Wasser ausspülen

Enthält Hydrochinon

2.
Gewerbliche Verwendung
2.

Nur für gewerbliche Verwendung

Enthält Hydrochinon

Bei Kontakt mit den Augen sofort mit klarem Wasser ausspülen

b)
Mittel für künstliche Fingernagelsysteme
0,02 % (nach Mischung für die Verwendung)Nur gewerbliche Verwendung
b)

Nur für gewerbliche Verwendung

Hautkontakt vermeiden

Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen

15aKaliumhydroxid oder Natriumhydroxid
a)
Nagelhautentferner
a)
5 Gewichtshundertteile(4)
a)
Enthält Alkali. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren
b)
Entkräuselungsmittel für die Haare
b)b)
1.
allgemeine Verwendung
1.
2 Gewichtshundertteile(4)
1.
Enthält Alkali. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren
2.
gewerbliche Verwendung
2.
4,5 Gewichtshundertteile(4)
2.
Nur für gewerbliche Verwendung. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr
c)
Mittel zur Regulierung des pH-Wertes

Enthaarungsmittel

c)
bis pH 12,7
c)
Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. Kontakt mit den Augen vermeiden
d)
Sonstige Verwendungen zur Regulierung des pH-Wertes
d)
bis pH 11
15bLithium-hydroxid
a)
Entkräuselungsmittel für die Haare
a)a)
1.
Allgemeine Verwendung
1.
2 Gew.-%(6)
1.
Enthält Alkali

Kontakt mit den Augen vermeiden

Erblindungsgefahr

Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren

2.
Gewerbliche Verwendung
2.
4,5 Gew.- %(6)
2.
Nur für gewerbliche Verwendung

Kontakt mit den Augen vermeiden

Erblindungsgefahr

b)
Mittel zur Regulierung des pH-Werts — für Enthaarungsmittel
b)
pH bis max. 12,7
b)
Enthält Alkali

Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren

Kontakt mit den Augen vermeiden

c)
Andere Vewendungen — Mittel zur Regulierung des pH-Werts (nur in Erzeugnissen die ausgespült werden)
c)
pH bis max. 11
15cCalcium-hydroxid
a)
Entkräuselungsmittel für die Haare mit zwei Komponenten: Calciumhydroxid und Guanidinsalz
a)
7 Gew.-% Calciumhydroxid
a)
Enthält Alkali

Kontakt mit den Augen vermeiden

Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren

Erblindungsgefahr

b)
Mittel zur Regulierung des pH-Werts, Haarentfernungsmittel
b)
pH bis max. 12,7
b)
Enthält Alkali

Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren

Kontakt mit den Augen vermeiden

c)
Andere Verwendungen (z. B. Mittel zur Regulierung des pH-Werts, Verarbeitungshilfsstoff)
c)
pH bis max. 11
16

1-Naphthalenol

1-Naphthol

CAS-Nr. 90-15-3

EG-Nr. 201-969-4

Haarfärbestoff in oxidativen HaarfärbemittelnNach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten.Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
17NatriumnitritKorrosionsinhibitor0,2 %Nicht zusammen mit sekundären und/oder tertiären Aminen oder sonstigen Nitrosamine bildenden Substanzen verwenden
18NitromethanKorrosionsinhibitor0,3 %
19Phenol und seine alkalischen SalzeSeifen und Shampoos1 % berechnet als PhenolEnthält Phenol
missing text
21Chinin und seine Salze
a)
Shampoo
a)
0,5 % als Chininbase berechnet
b)
Haarlotion
b)
0,2 % als Chininbase berechnet
22

1,3-Benzoldiol

Resorcinol

CAS-Nr. 108-46-3

EG-Nr. 203-585-2

a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

1.
allgemeine Verwendung
2.
gewerbliche Verwendung

a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,25 % nicht überschreiten.
a)
1.
Enthält Resorcin.

Nach Anwendung die Haare gut spülen.

Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.

Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.

2.
Nur für gewerbliche Verwendung.

Enthält Resorcin.

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.

Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.

b)
Haarlotion und Shampoo
b)
0,5 %
b)
Enthält Resorcin.
23
a)
Alkalisulfide
a)
Enthaarungsmittel
a)
2 % berechnet als Schwefel

pH ≤ 12,7

a)
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Kontakt mit den Augen vermeiden.
b)
Erdalkalisulfide
b)
Enthaarungsmittel
b)
6 % berechnet als Schwefel

pH ≤ 12,7

b)
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Kontakt mit den Augen vermeiden.
24Wasserlösliche zinkhaltige Salze, ausgenommen Zinkphenolsulfat und Pyrithion-Zink1 % berechnet als Zink
25ZinkphenolsulfonatDesodorierungsmittel, schweißhemmende Mittel und adstringierende Lotionen6 % berechnet als AnhydridKontakt mit den Augen vermeiden.
26AmmoniummonofluorphosphatMundpflege0,15 % berechnet als F; bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten

Enhält Ammoniummonofluorphosphat. Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch „Nur für Erwachsene” ), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.”

27Natriummonofluorphosphatidem0,15 % idem

Enthält Natriummonofluorphosphat. Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch „Nur für Erwachsene” ), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.”

28Kaliummonofluorphosphatidem0,15 % idem

Enthält Kaliummonofluorphosphat. Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch „Nur für Erwachsene” ), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.”

29Calciummonofluorphosphatidem0,15 % idem

Enthält Calciummonofluorphosphat. Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch „Nur für Erwachsene” ), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.”

30Calciumfluorididem0,15 % idem

Enthält Calciumfluorid. Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch „Nur für Erwachsene” ), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.”

31Natriumfluorididem0,15 % idem

Enthält Natriumfluorid. Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch „Nur für Erwachsene” ), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.”

32Kaliumfluorididem0,15 % idem

Enthält Kaliumfluorid. Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch „Nur für Erwachsene” ), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.”

33Ammoniumfluorididem0,15 % idem

Enthält Ammoniumfluorid. Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch „Nur für Erwachsene” ), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.”

34Aluminiumfluorididem0,15 % idem

Enthält Aluminiumfluorid. Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch „Nur für Erwachsene” ), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.”

35Zinn(II)fluorididem0,15 % idem

Enthält Zinn(II)fluorid. Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch „Nur für Erwachsene” ), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.”

36Cetylamin-hydrofluorid (Hexadecylaminhydrofluorid)idem0,15 % idem

Enthält

Cetylamin-hydrofluorid

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch „Nur für Erwachsene” ), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.”

37Bis-(hydroxyäthyl)-aminopropyl-N-hydroxyäthyl-oktadecylamin- dihydrofluorididem0,15 % idem

Enthält Bis-(hydroxyäthyl)-aminopropyl-N-hydroxyäthyl-oktadecylamin-dihydrofluorid. Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch „Nur für Erwachsene” ), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.”

38N,N',N'-Tri-(poly-oxyäthylen)-N-hexadecyl-propylendiamindihydrofluorididem0,15 % idem

Enthält N, N',N'-Tri-(poly-oxyäthylen)-N-hexadecyl-propylendiamin-dihydrofluorid Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch „Nur für Erwachsene” ), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.”

39Oktadecenylnaminhydrofluorididem0,15 % idem

Enthält

Oktadecenylaminhydrofluorid

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch „Nur für Erwachsene” ), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.”

40Natrium-Silicofluorididem0,15 % idem

Enthält

Natrium-Silicofluorid

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch „Nur für Erwachsene” ), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.”

41Kalium-Silicofluorididem0,15 % idem

Enthält Kalium-Silicofluorid. Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch „Nur für Erwachsene” ), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.”

42Ammonium-Silicofluorididem0,15 % idem

Enthält

Ammonium-Silicofluorid

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch „Nur für Erwachsene” ), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.”

43Magnesium-Silicofluorididem0,15 % idem

Enthält

Magnesium-Silicofluorid

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch „Nur für Erwachsene” ), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.”

441,3-bis (Hydroxymethyl)-imidazolidin-2-thion
a)
Haarbehandlungsmittel
b)
Nagelbehandlungsmittel
a)
bis zu 2 %
b)
bis zu 2 %
a)
Verboten in Aerosolen (Sprays)
b)
Der pH-Wert des gebrauchsfertigen Erzeugnisses muß unter 4 liegen
Enthält 1,3-bis-(Hydroxymethyl)-imidazolidin-2-thion
45

Benzyl alcohol(12)

CAS-Nr. 100-51-6

a)
Lösungsmittel
b)
Duftstoffe/Aromastoffe/ihre Ausgangsstoffe
b)
Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten,

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten

müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden

466-Methyl-CumarinMundpflegemittel0,003 %
47NikomethanolfluorhydratErzeugnisse zur Mundpflege

0,15 %

berechnet als F;

bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten

Enthält

Nikomethanolfluorhydrat

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch „Nur für Erwachsene” ), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.”

48SilbernitratNur für Erzeugnisse zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen4 %

Enthält Silbernitrat

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung kommt.

49SelendisulfidAntischuppenshampoos1 %

Enthält Selendisulfid

Kontakt mit den Augen und mit gereizter Haut vermeiden

50Aluminium-Zirkoniumhydroxochloridhydrate AlxZr(OH)yClz.nH2O und ihre Komplexe mit GlycinSchweißhemmende Mittel

20 %, berechnet als wasserfreies Aluminium-Zirkoniumhydroxochlorid

5,4 % berechnet als Zirkonium

1.
Das Verhältnis der Aluminiumatome zu den Zirkoniumatomen muß zwischen 2 und 10 liegen
2.
Das Verhältnis der (Al + Zr)-Atome zu den Chloratomen muß zwischen 0,9 und 2,1 liegen
3.
In Aerosolpackungen (Sprays) verboten
Nicht auf gereizter oder verletzter Haut anwenden
518-Quinolinol und sein SulfatStabilisierungsmittel für Wasserstoffperioxid in Haarbehandlungsmitteln, die ausgespült werden.0,3 % berechnet als Base.
Stabilisierungsmittel für Wasserstoffperoxid in Haarbehandlungsmitteln, die nicht ausgespült werden.0,03 % berechnet als Base.
52MethylalkoholDenaturierungsmittel für Äthyl- und Isopropylalkohol5 %, berechnet in Prozent des Äthyl- und Isopropylalkohols
53Etidronsäure und ihre Salze (1-Hydroxyethylidendiphosphorsäure und ihre Salze)
a)
Haarpflegemittel
1,5 %berechnet als Etiidronsäuremissing text
b)
Seifen
0,2 %
543-Phenoxy-1-propanol
Nur für Mittel, die ausgespült werden.
2,0 %Als Konservierungsmittel, siehe Anhang VI, Teil 1, Nr. 43.
Verboten in Mundpflegemitteln.
55BleiacetatNur als Haarfärbemittel0,6 % berechnet als BleiDarf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Kontakt mit den Augen vermeiden. Nach Anwendung Hände waschen. Enthält Bleiacetat. Nicht zum Färben von Wimpern, Augenbrauen und Schnurrbärten verwenden. Im Falle von Hautreizung Verwendung einstellen.
56MagnesiumfluoridMundpflege0,15 %, berechnet als Fluor. Bei Mischung mit anderen nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.

Enthält Magnesiumfluorid. Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch „Nur für Erwachsene” ), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.”

57Strontiumchlorid (Hexahydrat)
a)
Zahnpasta
3,5 % berechnet als Strontium. Im Fall von Vermischungen mit anderen nach diesem Anhang zugelassenen Strontiumverbindungen bleibt die maximale Strontiumkonzentration auf 3,5 % festgesetztEnthält Strontiumchlorid. Für Kinder wird von einem Gebrauch abgeraten
b)
Shampoo und Gesichtspflegemittel
2,1 % berechnet als Strontium. Im Fall von Vermischungen mit anderen nach diesem Anhang zugelassenen Strontiumverbindungen bleibt die maximale Strontiumkonzentration auf 2,1 % festgesetzt
58Strontiumacetat (Hemihydrat)Zahnpasta3,5 % berechnet als Strontium. Im Fall von Vermischungen mit anderen nach diesem Anhang zugelassenen Strontiumverbindungen bleibt die maximale Strontiumkonzentration auf 3,5 % festgesetztEnthält Strontiumacetat. Für Kinder wird von einem Gebrauch abgeraten
59Talkum: wasserhaltiges Magnesiumsilikat
a)
Pulverförmige Erzeugnisse für Kinder unter 3 Jahren
b)
Sonstige Produkte
a)
Von Nase und Mund des Kindes fernhalten
60Fettsäure-Dialkylamide und DialkanolamideHöchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5 %

Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden

Höchstgehalt an sekundärem Amin: 5 % (gilt für Rohstoffe)

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

in nitritfreien Behältern aufbewahren

61Monoalkylamine, Monoalkanolamine und deren SalzeHöchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5 %

Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden

Reinheit mindestens 99 %

Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5 % (gilt für Rohstoffe)

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

in nitritfreien Behältern aufbewahren

62Trialkylamine, Trialkanolamine und deren Salze
a)
Mittel, die nicht ausgespült werden
b)
sonstige Mittel
a)
2,5 %

a) b)

Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden

Reinheit mindestens 99 %

Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5 % (gilt für Rohstoffe)

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

63StrontiumhydroxidMittel zur Regulierung des pH-Werts in Haarentfernungsmitteln3,5 %, berechnet als Strontium bis pH-Wert 12,7

Nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahren

Berührung mit den Augen vermeiden

64StrontiumperoxidHaarbehandlungsmittel die ausgespült werden; gewerbliche Verwendung4,5 %, berechnet als Strontium im gebrauchsfertigen ErzeugnisDie Erzeugnisse müssen die für Wasserstoffperoxid festgelegten Anforderung erfüllen

Berührung mit den Augen vermeiden

Sofort Augen spülen falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist

Gewerbliche Verwendung

Geeignete Handschuhe tragen

65Benzalkoniumchlorid, -bromid und -saccharinat
a)
Durch Ausspülen zu entfernende Haarpflegemittel
a)
3 % (berechnet als Benzalkoniumchlorid)
a)
Im Endprodukt darf die Konzentration an Benzalkoniumchlorid, -bromid und -saccharinat mit einer Alkylkettenlänge von kleiner oder gleich C14 0,1 % (berechnet als Benzalkoniumchlorid) nicht übersteigen
a)
Kontakt mit den Augen vermeiden
b)
Andere Mittel
b)
0,1 % (berechnet als Benzalkoniumchlorid)
b)
Kontakt mit den Augen vermeiden
66Polyacrylamides
a)
Körperpflegemittel, die auf der Haut verbleiben
a)
Restacrylamidgehalt 0,1 mg/kg
b)
sonstige kosmetische Mittel
b)
Restacrylamidgehalt 0,5 mg/kg
67

Amylcinnamal

(CAS-Nr. 122-40-7)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) angegeben werden.

68

Benzylalkohol

(CAS-Nr.100-51-6)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) angegeben werden.

69

Cinnamylalkohol

(CAS-Nr. 104-54-1)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) angegeben werden.

70

Citral

(CAS-Nr. 5392-40-5)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) angegeben werden.

71

Eugenol

(CAS-Nr. 97-53-0)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) angegeben werden.

72

Hydroxycitronellal

CAS-Nr. 107-75-5

a)
Mundpflegemittel
a) b)
Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten,

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten

müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden

b)
Andere Mittel
b)
1,0 %
73

Isoeugenol

CAS-Nr. 97-54-1

a)
Mundpflegemittel
a) b)
Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten,

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten

müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden

b)
Andere Mittel
b)
0,02 %
74

Amylcinnamylalkohol

(CAS-Nr. 101-85-9)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) angegeben werden.

75

Benzylsalicylat

(CAS-Nr. 118-58-1)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) angegeben werden.

76

Cinnamal

(CAS-Nr. 104-55-2)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) angegeben werden.

77

Cumarin

(CAS-Nr. 91-64-5)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) angegeben werden.

78

Geraniol

(CAS-Nr. 106-24-1)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) angegeben werden.

79

Hydroxy-Methylpentylcyclohexencarboxaldehyd

(CAS-Nr. 31906-04-4)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) angegeben werden.

80

Anisylalkohol

(CAS-Nr. 105-13-5)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) angegeben werden.

81

Benzylcinnamat

(CAS-Nr. 103-41-3)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) angegeben werden.

82

Farnesol

(CAS-Nr. 4602-84-0)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) angegeben werden.

83

2-(4-tert-Butylbenzyl) propionaldehyd

(CAS-Nr. 80-54-6)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) angegeben werden.

84

Linalool

(CAS-Nr. 78-70-6)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) angegeben werden.

85

Benzylbenzoat

(CAS-Nr. 120-51-4)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) angegeben werden.

86

Citronellol

(CAS-Nr. 106-22-9)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) angegeben werden.

87

Hexylcinnamaldehyd

(CAS-Nr. 101-86-0)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) angegeben werden.

88

d-Limonene

CAS-Nr. 5989-27-5

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten,

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten

müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden

Peroxidgehalt unter 20 mmol/L(13)

89

Methyl-2-octynoat

CAS-Nr. 111-12-6

a)
Mundpflegemittel
a) b)
Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten,

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten

müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden

Methylheptincarbonat
b)
Andere Mittel
b)
0,01 % bei alleiniger Verwendung

In Kombination mit Methyloctincarbonat darf der gemeinsame Anteil im Fertigerzeugnis 0,01 % nicht überschreiten (wobei der Anteil von Methyloctincarbonat nicht höher als 0,002 % sein darf)

90

3-Methyl-4-(2,6,6-tri-methyl-2-cyclohexen-1-yl)-3-buten-2-on

(CAS-Nr. 127-51-5)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) angegeben werden.

91

Eichenmoos- und Baummoosextrakt

(CAS-Nr. 90028-68-5)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) angegeben werden.

92

Baummoosextrakt

(CAS-Nr. 90028-67-4)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in „Leave-on” -Produkten

0,01 % in „Rinse-off” -Produkten müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) angegeben werden.

932,4-Diamino-pyrimidin-3-oxid (CAS-Nr. 74638-76-9)Haarpflegemittel1,5 %
94BenzoylperoxidMittel für künstliche Fingernagelsysteme0,7 % (nach Mischung für die Verwendung)Nur gewerbliche Verwendung

Nur für gewerbliche Verwendung

Hautkontakt vermeiden

Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen

95HydrochinonmethyletherMittel für künstliche Fingernagelsysteme0,02 % (nach Mischung für die Verwendung)Nur gewerbliche Verwendung

Nur für gewerbliche Verwendung

Hautkontakt vermeiden

Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen

96musk xylene (CAS-Nr. 81-15-2)Alle kosmetischen Mittel ausgenommen Erzeugnisse zur Mundpflege
a)
1,0 % in Parfum
b)
0,4 % in Eau de Toilette
c)
0,03 % in sonstigen Erzeugnissen
97musk ketone (CAS-Nr. 81-14-1)Alle kosmetischen Mittel ausgenommen Erzeugnisse zur Mundpflege
a)
1,4 % in Parfum
b)
0,56 % in Eau de Toilette
c)
0,042 % in sonstigen Erzeugnissen
98

Salicylsäure(7)

(CAS-Nr. 69-72-7)

a)
Haarpflegemittel, die abgespült werden
b)
Andere Mittel
a)
3,0 %
b)
2,0 %

Nicht in Mitteln für Kinder unter 3 Jahren verwenden, ausgenommen Shampoos.

Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis. Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein.

Nicht zur Pflege von Kindern unter 3 Jahren verwenden(8)
99Anorganische Sulfite und Bisulfite(9)
a)
Oxidative Haarfärbemittel
b)
Haarglättungsmittel
c)
Gesichtsbräunungsmittel
d)
Andere Bräunungsmittel
a)
0,67 % ausgedrückt als ungebundenes SO2
b)
6,7 % ausgedrückt als ungebundenes SO2
c)
0,45 % ausgedrückt als ungebundenes SO2
d)
0,40 % ausgedrückt als ungebundenes SO2
Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis. Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein.
100

Triclocarban(10)

(CAS-Nr. 101-20-2)

Mittel, die abgespült werden1,5 %

Reinheitskriterien:

    3,3',4,4'-Tetrachloroazobenzol < 1 ppm

    3,3',4,4'-Tetrachloroazoxybenzol < 1 ppm

Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis. Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein.

101

Zinkpyrithion(11)

(CAS-Nr. 13463-41-7)

Auf den Haaren verbleibende Haarpflegemittel0,1 %Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis. Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein.
102

Glyoxal

Glyoxal (INCI)

CAS-Nr. 107-22-2

EINECS-Nr. 203-474-9

100 mg/kg
103

Abies alba cone oil und extract

CAS-Nr. 90028-76-5

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
104

Abies alba needle oil und extract

CAS-Nr. 90028-76-5

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
105

Abies pectinata needle oil und extract

CAS-Nr. 92128-34-2

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
106

Abies sibirica needle oil und extract

CAS-Nr. 91697-89-1

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
107

Abies balsamea needle oil und extract

CAS-Nr. 85085-34-3

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
108

Pinus mugo pumilio leaf und twig oil und extract

CAS-Nr. 90082-73-8

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
109

Pinus mugo leaf und twig oil und extract

CAS-Nr. 90082-72-7

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
110

Pinus sylvestris leaf und twig oil und extract

CAS-Nr. 84012-35-1

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
111

Pinus nigra leaf und twig oil und extract

CAS-Nr. 90082-74-9

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
112

Pinus palustris leaf und twig oil und extract

CAS-Nr. 97435-14-8

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
113

Pinus pinaster leaf und twig oil und extract

CAS-Nr. 90082-75-0

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
114

Pinus pumila leaf und twig oil und extract

CAS-Nr. 97676-05-6

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
115

Pinus species leaf und twig oil und extract

CAS-Nr. 94266-48-5

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
116

Pinus cembra leaf und twig oil und extract

CAS-Nr. 92202-04-5

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
117

Pinus cembra leaf und twig extract acetylated

CAS-Nr. 94334-26-6

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
118

Picea Mariana Leaf Oil und Extract

CAS-Nr. 91722-19-9

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
119

Thuja Occidentalis Leaf Oil und Extract

CAS-Nr. 90131-58-1

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
120

Thuja Occidentalis Stem Oil

CAS-Nr. 90131-58-1

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
121

3-Carene

CAS-Nr. 13466-78-9

3,7,7-Trimethylbicyclo-[4.1.0]-hept-3-en

(Isodipren)

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
122

Cedrus atlantica wood oil und extract

CAS-Nr. 92201-55-3

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
123

Cupressus sempervirens leaf oil und extract

CAS-Nr. 84696-07-1

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
124

Turpentine gum (Pinus spp.)

CAS-Nr. 9005-90-7

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
125

Turpentine oil und rectified oil

CAS-Nr. 8006-64-2

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
126

Turpentine, steam distilled (Pinus spp.)

CAS-Nr. 8006 64 2

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
127

Terpene alcohols acetates

CAS-Nr. 69103-01-1

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
128

Terpene hydrocarbons

CAS-Nr. 68956-56-9

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
129

Terpenes und terpenoids ausgenommen limonene (d-, l-, und dl-isomers), aufgeführt unter den laufenden Nummern 167, 168 und 88 von Anhang III, Erster Teil

CAS-Nr. 65996-98-7

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
130

Terpenes und Terpenoids

CAS-Nr. 68917-63-5

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
131

α-Terpinene

CAS-Nr. 99-86-5

p-Mentha-1,3-dien

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
132

γ-Terpinene

CAS-Nr. 99-85-4

p-Mentha-1,4-dien

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
133

Terpinolene

CAS-Nr. 586-62-9

p-Mentha-1,4(8)-dien

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(13)
134

Acetyl hexamethyl indan

CAS-Nr. 15323-35-0

a)
„Leave-on” -Produkte
a)
2 %
1,1,2,3,3,6-Hexamethylindan-5-yl-methylketon
b)
„Rinse-off” -Produkte
135

Allyl butyrate

CAS-Nr. 2051-78-7

2-Propenylbutanoat

Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen
136

Allyl cinnamate

CAS-Nr. 1866-31-5

2-Propenyl-3-phenyl-2-propenoat

Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen
137

Allyl cyclohexylacetate

CAS-Nr. 4728-82-9

2-Propenylcyclohexanacetat

Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen
138

Allyl cyclohexylpropionate

CAS-Nr. 2705-87-5

2-Propenyl-3-cyclohexanpropanoat

Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen
139

Allyl heptanoate

CAS-Nr. 142 19 8

2-Propenylheptanoat

Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen
140

Allyl caproate

CAS-Nr. 123 68 2

Allylhexanoat

Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen
141

Allyl isovalerate

CAS-Nr. 2835 39 4

2-Propenyl-3-methyl-butanoat

Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen
142

Allyl octanoate

CAS-Nr. 4230 97 1

2-Allylcaprylat

Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen
143

Allyl phenoxyacetate

CAS-Nr. 7493 74 5

2-Propenylphenoxyacetat

Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen
144

Allyl phenylacetate

CAS-Nr. 1797 74 6

2-Propenylbenzenacetat

Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen
145

Allyl 3,5,5-trimethylhexanoate

CAS-Nr. 71500 37 3

Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen
146

Allyl cyclohexyloxyacetate

CAS-Nr. 68901-15-5

Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen
147

Allyl isoamyloxyacetate

CAS-Nr. 67634-00-8

Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen
148

Allyl 2-methylbutoxyacetate

CAS-Nr. 67634-01-9

Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen
149

Allyl nonanoate

CAS-Nr. 7493-72-3

Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen
150

Allyl propionate

CAS-Nr. 2408-20-0

Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen
151

Allyl trimethylhexanoate

CAS-Nr. 68132-80-9

Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen
151 a

Allyl phenethyl ether

CAS-Nr.: 14289-65-7

EC-Nr. 238-212-2

Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ether muss unter 0,1 % liegen
152

Allyl heptine carbonate

CAS-Nr. 73157-43-4

(Allyloct-2-ynoat)

0,002 %Dieser Stoff darf nicht in Kombination mit anderen 2-Alkinsäureestern verwendet werden (z. B. Methylheptincarbonat)
153

Amylcyclopentenone

CAS-Nr. 25564-22-1

2-Pentylcyclopent-2-en-1-on

0,1 %
154

Myroxylon balsamum var. pereirae extracts und distillates

CAS-Nr. 8007-00-9

Perubalsamöl, absolut und Anhydrol

(Perubalsamöl)

0,4 %
155

4-tert.-Butyldihydrocinnamaldehyde

CAS-Nr. 18127-01-0

3-(4-tert-Butylphenyl)-propionaldehyd

0,6 %
156

Cuminum cyminum fruit oil und extract

CAS-Nr. 84775-51-9

a)
„Leave-on” -Produkte
b)
„Rinse-off” -Produkte
a)
0,4 % Kreuzkümmelöl
157

cis-Rose ketone-1(14)

CAS-Nr. 23726-94-5

(Z)-1-(2,6,6-Trimethyl-2-cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-on

(cis-α-Damascon)

a)
Mundpflegemittel
b)
Andere Mittel
b)
0,02 %
158

trans-Rose ketone-2(14)

CAS-Nr. 23726-91-2

(E)-1-(2,6,6-Trimethyl-1-cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-on

(trans-β-Damascon)

a)
Mundpflegemittel
b)
Andere Mittel
b)
0,02 %
159

trans-Rose ketone-5(14)

CAS-Nr. 39872-57-6

(E)-1-(2,4,4-Trimethyl-2-cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-on

(Isodamascon)

0,02 %
160

Rose ketone-4(14)

CAS-Nr. 23696-85-7

1-(2,6,6-Trimethylcyclohexa-1,3-dien-1-yl)-2-buten-1-on

(Damascenon)

a)
Mundpflegemittel
b)
Andere Mittel
b)
0,02 %
161

Rose ketone-3(14)

CAS-Nr. 57378-68-4

1-(2,6,6-Trimethyl-3-cyclohexen-1-yl)-2-buten-l-on

(δ-Damascon)

a)
Mundpflegemittel
b)
Andere Mittel
b)
0,02 %
162

cis-Rose ketone-2(14)

CAS-Nr. 23726-92-3

1-(2,6,6-Trimethyl-l-cyclohexen-1-yl)-2-buten-l-on

(cis-β-Damascon)

a)
Mundpflegemittel
b)
Andere Mittel
b)
0,02 %
163

trans-Rose ketone-1(14)

CAS-Nr. 24720-09-0

1-(2,6,6-Trimethyl-2-cyclohexen-1-yl)-2-buten-l-on

(trans-α-Damascon)

a)
Mundpflegemittel
b)
Andere Mittel
b)
0,02 %
164

Rose ketone-5(14)

CAS-Nr. 33673-71-1

1-(2,4,4-Trimethyl-2-cyclohexen-1-yl)-2-buten-l-on

0,02 %
165

trans-Rose ketone-3(14)

CAS-Nr. 71048-82-3

1-(2,6,6-Trimethyl-3-cyclohexen-1-yl)-2-buten-l-on

(trans-δ-Damascon)

a)
Mundpflegemittel
b)
Andere Mittel
b)
0,02 %
166

trans-2-hexenal

CAS-Nr. 6728-26-3

a)
Mundpflegemittel
b)
Andere Mittel
b)
0,002 %
167

l-Limonene

CAS-Nr. 5989-54-8

(S)-p-Mentha-1,8-dien

Peroxidgehalt unter 20 mmol/L(13)
168

dl-Limonen (racemisch)

CAS-Nr. 138-86-3

1,8(9)-p-Menthadien; p-Mentha-1,8-dien

(Dipenten)

Peroxidgehalt unter 20 mmol/L(13)
169

Perillaldehyde

CAS-Nr. 2111-75-3

p-Mentha-1,8-dien-7-al

a)
Mundpflegemittel
b)
Andere Mittel
b)
0,1 %
170

Isobergamate

CAS-Nr. 68683-20-5

Menthadien-7-methylformat

0,1 %
171

Methoxydicyclopentadiencarboxaldehyd

CAS-Nr. 86803-90-9

Octahydro-5-methoxy-4,7-methano-1H-inden-2-carboxaldehyd

0,5 %
172

3-Methylnon-2-enenitril

CAS-Nr. 53153-66-5

0,2 %
173

Methyl octine carbonate

CAS-Nr. 111-80-8

Methylnon-2-ynoat

a)
Mundpflegemittel
b)
Andere Mittel
b)
0,002 % bei alleiniger Verwendung

In Kombination mit Methyl-heptin- carbonat darf der gemeinsame Anteil im Fertigerzeugnis 0,01 % nicht überschreiten (wobei der Anteil von Methyloctincarbonat nicht höher als 0,002 % sein darf)

174

Amylvinylcarbinyl acetate

CAS-Nr. 2442-10-6

1-Octen-3-yl-acetat

a)
Mundpflegemittel
b)
Andere Mittel
b)
0,3 %
175

Propylidenephthalide

CAS-Nr. 17369-59-4

3 Propylidenephthalid

a)
Mundpflegemittel
b)
Andere Mittel
b)
0,01 %
176

Isocyclogeraniol

CAS-Nr. 68527-77-5

2,4,6-Trimethyl-3-cyclohexen-1-methanol

0,5 %
177

2-Hexylidene cyclopentanone

CAS-Nr. 17373-89-6

a)
Mundpflegemittel
b)
Andere Mittel
b)
0,06 %
178

Methyl heptadienone

CAS-Nr. 1604-28-0

6-Methyl-3,5-heptadien-2-on

a)
Mundpflegemittel
b)
Andere Mittel
b)
0,002 %
179

p-methylhydrocinnamic aldehyde

CAS-Nr. 5406-12-2

Cresylpropionaldehyd

p-Methyldihydrocinnamaldehyd

0,2 %
180

Liquidambar orientalis Balsam oil und extract

CAS-Nr. 94891-27-7

(Styrax)

0,6 %
181

Liquidambar styraciflua balsam oil und extract

CAS-Nr. 8046-19-3

(Styrax)

0,6 %
182

Acetyl hexamethyl tetralin

CAS-Nr. 21145-77-7

CAS-Nr. 1506-02-1

1-(5,6,7,8-Tetrahydro-3,5,5,6,8,8-hexamethyl-2-naphthyl)-ethan-1-on

(AHTN)

Alle kosmetischen Mittel, ausgenommen Mundpflegemittel
a)
„Leave-on” -Produkte: 0,1 %

ausgenommen:

hydroalkoholische Mittel: 1 %

Parfüm: 2,5 %

parfümierende Creme:

0,5 %

b)
„Rinse-off” -Produkte: 0,2 %
183

Commiphora erythrea engler var. glabrescens engler gum extract und oil

CAS-Nr. 93686-00-1

0,6 %
184

Opopanax chironium resin

CAS-Nr. 93384-32-8

0,6 %
185

Toluol

CAS-Nr. 108-88-3

EG-Nr. 203-625-9

Nagelmittel25 %

Außer Reichweite von Kindern aufbewahren.

Nur zur Benutzung durch Erwachsene

186

Diethylenglykol (DEG)

CAS-Nr. 111-46-6

EG-Nr. 203-872-2

2,2′-Oxydiethanol

Spuren in Bestandteilen0,1 %
187

Butoxydiglykol

CAS-Nr. 112-34-5

EG-Nr. 203-961-6

Diethylenglykolmonobutylether (DEGBE)

Lösungsmittel in Haarfärbemitteln9 %Keine Verwendung in Ärosolpackungen (Sprays)
188

Butoxyethanol

CAS-Nr. 111-76-2

EG-Nr. 203-905-0

Ethylenglykolmonobutylether (EGBE)

Lösungsmittel in oxidativen Haarfärbemitteln4,0 %Keine Verwendung in Ärosolpackungen (Sprays)
Lösungsmittel in nichtoxidativen Haarfärbemitteln2,0 %Keine Verwendung in Ärosolpackungen (Sprays)
189

Trinatrium-5-hydroxy-1-(4-sulfophenyl)-4-(4-sulfophenylazo)pyrazol-3-carboxylat und Aluminiumsalz(15)

Acid Yellow 23

CAS-Nr. 1934-21-0

EINECS-Nr. 217-699-5

Acid Yellow 23 Aluminum lake

CAS-Nr. 12225-21-7

EINECS-Nr. 235-428-9

CI 19140

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln0,5 %
190

Benzolmethanamin, N-Ethyl-N-[4-[[4-[ethyl-[(3-sulfophenyl)-methyl]-amino]-phenyl] [2-sulfophenyl)methylen]-2,5-cyclohexadien-1-yliden]-3-sulfo, inneres Salz, Dinatriumsalz und seine Ammonium- und Aluminiumsalze(15)

Acid Blue 9

CAS-Nr. 3844-45-9

EINECS-Nr. 223-339-8

Acid Blue 9 Ammonium salt

CAS-Nr. 2650-18-2

EINECS-Nr. 220-168-0

Acid Blue 9 Aluminium lake

CAS-Nr. 68921-42-6

EINECS-Nr. 272-939-6

CI 42090

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln0,5 %
191

Dinatrium-6-hydroxy-5-[(2-methoxy-4-sulfonato-m-tolyl)azo]naphthalin-2-sulfonat(15)

Curry Red

CAS-Nr. 25956-17-6

EINECS-Nr. 247-368-0

CI 16035

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln0,4 %
192

Trinatrium-1-(1-naphthylazo)-2-hydroxynaphthalin-4′,6,8-trisulfonat und Aluminiumsalz(15)

Acid Red 18

CAS-Nr. 2611-82-7

EINECS-Nr. 220-036-2

Acid Red 18 Aluminium lake

CAS-Nr. 12227-64-4

EINECS-Nr. 235-438-3

CI 16255

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln0,5 %
193

Hydrogen-3,6-bis(diethylamino)-9-(2,4-disulfonatophenyl)xanthylium, Natriumsalz(15)

Acid Red 52

CAS-Nr. 3520-42-1

EINECS-Nr. 222-529-8

CI 45100

a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
0,6 %
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten.
a)
Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden.

Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Dieses Produkts ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

194

Dinatrium-5-amino-4-hydroxy-3-(phenylazo)naphthalin-2,7-disulfonat(15)

Acid Red 33

CAS-Nr. 3567-66-6

EINECS-Nr. 222-656-9

CI 17200

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln0,5 %
195

Natrium-1-amino-4-(cyclohexylamino)-9,10-dihydro-9,10-dioxoanthracen-2-sulfonat(15)

Acid Blue 62

CAS-Nr. 4368-56-3

EINECS-Nr. 224-460-9

CI 62045

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln0,5 %

Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden

Höchstgehalt an Nitros-amin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

196

1-[(2′-Methoxyethyl)amino]-2-nitro-4-[di-(2'-hydroxyethyl)amino]benzol(15)

HC Blue No 11

CAS-Nr. 23920-15-2

EINECS-Nr. 459-980-7

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln2,0 %

Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

197

1,5-Bis-(β-hydroxyethyl)amino-2-nitro-4-chlorbenzol(15)

HC Yellow No 10

CAS-Nr. 109023-83-8

EINECS-Nr. 416-940-3

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln0,1 %

Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

198

3-Methylamino-4-nitrophenoxyethanol(15)

3-Methylamino-4-nitrophenoxyethanol (INCI)

CAS-Nr. 59820-63-2

EINECS-Nr. 261-940-7

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln0,15 %

Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

199

2,2′-[[4-[(2-Hydroxyethyl)amino]-3-nitrophenyl]imino]bisethanol(15)

HC Blue No 2

CAS-Nr. 33229-34-4

EINECS-Nr. 251-410-3

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln2,8 %

Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen
200

1-Propanol, 3-[[4-[Bis(2-hydroxyethyl)amino]-2-nitrophenyl]amino](15)

HC Violet No 2

CAS-Nr. 104226-19-9

EINECS-Nr. 410-910-3

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln2,0 %

Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen
2012-Chloro-6-ethylamino-4-nitrophenol (CAS-Nr. 131657-78-8; EG-Nr. 411-440-1)
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten.

Für a und b gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

a)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
3,0 %
202

4,4′-[1,3-Propandiylbis(oxy)]bisbenzol-1,3-diamin und sein Tetrahydrochloridsalz(15)

1,3-Bis-(2,4-diaminophenoxy)propan

CAS-Nr. 81892-72-0

EINECS-Nr. 279-845-4

1,3-bis-(2,4-Diaminophenoxy)propan HCl

CAS-Nr. 74918-21-1

EINECS-Nr. 278-022-7

a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
1,2 % als freie Base (1,8 % als Tetrahydrochloridsalz)
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,2 %, berechnet als freie Base (1,8 % als Tetrahydrochloridsalz), nicht überschreiten.
a)
Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden.

Für a) und b) gilt:

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

203

6-Methoxy-N2-methyl-2,3-pyridindiaminhydrochlorid und Dihydrochloridsalz(15)

6-Methoxy-2-methylamino-3-aminopyridin HCl

CAS-Nr. 90817-34-8 (HCl)

CAS-Nr. 83732-72-3 (2HCl)

EINECS-Nr. 280-622-9 (2HCl)

a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
0,68 % als freie Base (1,0 % als Dihydrochlorid)
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,68 %, berechnet als freie Base (1,0 % als Dihydrochlorid), nicht überschreiten.

Für a) und b) gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

a)
Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden.

Für a) und b) gilt:

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

204

2,3-Dihydro-1H-indol-5,6-diol und sein Hydrobromidsalz(15)

Dihydroxyindolin

CAS-Nr. 29539-03-5

Dihydroxyindolin HBr

CAS-Nr. 138937-28-7

EINECS-Nr. 421-170-6

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln2,0 %Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen
205

4-Hydroxypropylamino-3-nitrophenol(15)

4-Hydroxypropylamino-3-nitrophenol (INCI)

CAS-Nr. 92952-81-3

EINECS-Nr. 406-305-9

a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
2,6 %
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,6 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten.

Für a) und b) gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

a)
Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden.

Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Dieses Produkts ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

206

Verbena Absolue

(Lippia citriodora Kunth.)

CAS-Nr. 8024-12-2

0,2 %
207

Ethyl Lauroyl Arginate HCl (INCI)(16)

Ethyl-Να-dodecanoyl-L-argininhydrochlorid

CAS-Nr. 60372-77-2

EG-Nr. 434-630-6

a)
Seife
b)
Antischuppenshampoo
c)
Desodorierungsmittel, nicht sprühbar
0,8 %Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikro-organismen im Erzeugnis. Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein.
208

1-(ß-Aminoethyl)amino-4-(ß-hydroxyethyl)oxy-2-nitrobenzol und seine Salze

HC Orange Nr. 2

CAS-Nr. 85765-48-6

EINECS-Nr. 416-410-1

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln1,0 %

Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

209

2-[(2-Methoxy-4-nitrophenyl)amino]ethanol und seine Salze

2-Hydroxyethylamino-5-nitroanisole

CAS-Nr. 66095-81-6

EINECS-Nr. 266-138-0

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln0,2 %

Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

2154-Amino-3-nitrophenol (CAS-Nr. 610-81-1; EG-Nr. 210-236-8)
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten.
a)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
1,0 %
b)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 208 angegeben.
2162,7-Naphthalenediol (CAS-Nr. 582-17-2; EG-Nr. 209-478-7)
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.
a)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
1,0 %
217

m-Aminophenol (CAS-Nr. 591-27-5; EG-Nr. 209-711-2)

m-Aminophenol HCl (CAS-Nr. 51-81-0; EG-Nr. 200-125-2)

m-Aminophenol sulfate (CAS-Nr. 68239-81-6; EG-Nr. 269-475-1)

sodium m-Aminophenol (CAS-Nr. 38171-54-9)

Haarfärbestoff in oxidativen HaarfärbemittelnNach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,2 % nicht überschreiten.Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
2182,6-Dihydroxy-3,4-dimethylpyridine (CAS-Nr. 84540-47-6; EG-Nr. 283-141-2)Haarfärbestoff in oxidativen HaarfärbemittelnNach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
2222-Hydroxyethyl picramic acid (CAS-Nr. 99610-72-7; EG-Nr. 412-520-9)
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten.

Für a und b gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

a)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
2,0 %
223

p-Methylaminophenol (CAS-Nr. 150-75-4; EG-Nr. 205-768-2) und sein Sulfatsalz

p-Methylaminophenol sulfate (CAS-Nr. 55-55-0/1936-57-8; EG-Nr. 200-237-1/217-706-1)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,68 % (als Sulfat) nicht überschreiten.

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
225

Ethanol, 2-[4-[Ethyl[(2-Hydroxyethyl)Amino]-2-Nitrophenyl]Amino]-, (CAS-Nr. 104516-93-0) und sein Hydrochlorid

HC Blue No 12 (CAS-Nr. 132885-85-9; EG-Nr. 407-020-2)

a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,75 % (als Hydrochlorid) nicht überschreiten.

Für a und b gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

a)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
1,5 % (als Hydrochlorid)
227

3-Amino-2,4-dichlorophenol (CAS-Nr. 61693-42-3; EG-Nr. 262-909-0) und sein Hydrochlorid

3-Amino-2,4-dichlorophenol HCl (CAS-Nr. 61693-43-4)

a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % (als Hydrochlorid) nicht überschreiten.
a)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
1,5 % (als Hydrochlorid)
230Phenyl methyl pyrazolone (CAS-Nr. 89-25-8; EG-Nr. 201-891-0)Haarfärbestoff in oxidativen HaarfärbemittelnNach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,25 % nicht überschreiten.Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
2322-Methyl-5-hydroxyethylaminophenol (CAS-Nr. 55302-96-0; EG-Nr. 259-583-7)Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten.

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
234Hydroxybenzomorpholine (CAS-Nr. 26021-57-8; EG-Nr. 247-415-5)Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
237

2,2’-[(4-Amino-3-nitrophenyl)imino]bisethanol (CAS-Nr. 29705-39-3) und sein Hydrochlorid

HC Red No 13 (CAS-Nr. 94158-13-1; EG-Nr. 303-083-4)

a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,25 % (als Hydrochlorid) nicht überschreiten.
a)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
2,5 % (als Hydrochlorid)
238

2,6-Dimethoxy-3,5-pyridindiamin (CAS-Nr. 85679-78-3 (freie Base)) und sein Hydrochlorid

2,6-Dimethoxy-3,5-pyridinediamine HCl (CAS-Nr. 56216-28-5; EG-Nr. 260-062-1)

Haarfärbestoff in oxidativen HaarfärbemittelnNach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,25 % (als Hydrochlorid) nicht überschreiten.Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
239HC Violet No 1 (CAS-Nr. 82576-75-8; EG-Nr. 417-600-7)
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,25 % nicht überschreiten.

Für a und b gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

a)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
0,28 %
b)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 208 angegeben.
2411,5-Naphthalenediol (CAS-Nr. 83-56-7; EG-Nr. 201-487-4)
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.
a)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
1,0 %
242

Hydroxypropyl bis(N-hydroxyethyl-p-phenylendiamin) (CAS-Nr. 128729-30-6) und sein Tetrahydrochlorid

Hydroxypropyl bis(N-hydroxyethyl-p-phenylenediamine) HCl (CAS-Nr. 128729-28-2; EG-Nr. 416-320-2)

Haarfärbestoff in oxidativen HaarfärbemittelnNach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,4 % (als Tetrahydrochlorid) nicht überschreiten.Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
2434-Amino-2-hydroxytoluene (CAS-Nr. 2835-95-2; EG-Nr. 220-618-6)Haarfärbestoff in oxidativen HaarfärbemittelnNach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten.Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
244

2,4-Diaminophenoxyethanol (CAS-Nr. 70643-19-5), sein Hydrochlorid und sein Sulfatsalz

2,4-Diaminophenoxyethanol HCl (CAS-Nr. 66422-95-5; EG-Nr. 266-357-1)

2,4-Diaminophenoxyethanol sulfate (CAS-Nr. 70643-20-8; EG-Nr. 274-713-2)

Haarfärbestoff in oxidativen HaarfärbemittelnNach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % (als Hydrochlorid) nicht überschreiten.Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
2452-Methylresorcinol (CAS-Nr. 608-25-3; EG-Nr. 210-155-8)
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,8 % nicht überschreiten.
a)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
1,8 %
2464-Amino-m-cresol (CAS-Nr. 2835-99-6; EG-Nr. 220-621-2)Haarfärbestoff in oxidativen HaarfärbemittelnNach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten.Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
248

2-Amino-4-hydroxyethylaminoanisole (CAS-Nr. 83763-47-7; EG-Nr. 280-733-2) und sein Sulfatsalz

2-Amino-4-hydroxyethylaminoanisole sulfate (CAS-Nr. 83763-48-8; EG-Nr. 280-734-8)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % (als Sulfat) nicht überschreiten.

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
249

Hydroxyethyl-3,4-methylendioxyanilin und sein Hydrochlorid

Hydroxyethyl-3,4-methylenedioxyaniline HCl (CAS-Nr. 94158-14-2; EG-Nr. 303-085-5)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten.

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
2503-Nitro-p-hydroxyethylaminophenol (CAS-Nr. 65235-31-6; EG-Nr. 265-648-0)
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 3,0 % nicht überschreiten.

Für a und b gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

a)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
1,85 %
b)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 208 angegeben.
2514-Nitrophenyl aminoethylurea (CAS-Nr. 27080-42-8; EG-Nr. 410-700-1)
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,25 % nicht überschreiten.

Für a und b gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

a)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
0,5 %
2522-Amino-6-chloro-4-nitrophenol (CAS-Nr. 6358-09-4; EG-Nr. 228-762-1)
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten.
a)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
2,0 %
b)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 208 angegeben.
253

2,2'-[(4-Aminophenyl))imino]bis(ethanol)sulfat

N,N-bis(2-Hydroxyethyl)-p-Phenylenediamine Sulfate

CAS-Nr. 54381-16-7

EG-Nr. 259-134-5

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,5 % (berechnet als Sulfat) nicht überschreiten.

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
254

1,3-Benzoldiol, 4-chlor-

4-Chlororesorcinol

CAS-Nr. 95-88-5

EG-Nr. 202-462-0

Haarfärbestoff in oxidativen HaarfärbemittelnNach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,5 % nicht überschreiten.Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
255

2,4,5,6-Tetraaminopyrimidin-sulfat

Tetraaminopyrimidine Sulfate

CAS-Nr. 5392-28-9

EG-Nr. 226-393-0

a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 3,4 % (berechnet als Sulfat) nicht überschreiten.
a)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
3,4 % (berechnet als Sulfat)
256

3-(2-Hydroxyethyl)-p-phenylendiammonium-sulfat

Hydroxyethyl-p-Phenylenediamine Sulfate

CAS-Nr. 93841-25-9

EG-Nr. 298-995-1

Haarfärbestoff in oxidativen HaarfärbemittelnNach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % (berechnet als Sulfat) nicht überschreiten.Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
257

1H-Indol-5,6-diol

Dihydroxyindole

CAS-Nr. 3131-52-0

EG-Nr. 412-130-9

a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,5 % nicht überschreiten.
a)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
(b)
0,5 %
b)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 208 angegeben.
258

5-Amino-4-chlor-2-methylphenolhydro-chlorid

5-Amino-4-Chloro-o-Cresol HCl

CAS-Nr. 110102-85-7

Haarfärbestoff in oxidativen HaarfärbemittelnNach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % (berechnet als Hydrochlorid) nicht überschreiten.Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
259

1H-Indol-6-ol

6-Hydroxyindole

CAS-Nr. 2380-86-1

EG-Nr. 417-020-4

Haarfärbestoff in oxidativen HaarfärbemittelnNach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,5 % nicht überschreiten.Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
260

1H-Indol-2,3-dion

Isatin

CAS-Nr. 91-56-5

EG-Nr. 202-077-8

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln1,6 %Wie in Spalte f der laufenden Nummer 208 angegeben.
261

2-Aminopyridin-3-ol

2-Amino-3-Hydroxypyridine

CAS-Nr. 16867-03-1

EG-Nr. 240-886-8

Haarfärbestoff in oxidativen HaarfärbemittelnNach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
262

2-Methyl-1-naphthylacetat

1-Acetoxy-2-Methylnaphthalene

CAS-Nr. 5697-02-9

EG-Nr. 454-690-7

Haarfärbestoff in oxidativen HaarfärbemittelnNach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten. (Enthält die Rezeptur eines Haarfärbemittels sowohl 2-Methyl-1-Naphthol als auch 1-Acetoxy-2-Methylnaphthalene, sollte die Höchstkonzentration an 2-Methyl-1-Naphthol am Kopf 2,0 % nicht überschreiten.)Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
263

1-Hydroxy-2-methylnaphthalen

2-Methyl-1-Naphthol

CAS-Nr. 7469-77-4

EG-Nr. 231-265-2

Haarfärbestoff in oxidativen HaarfärbemittelnNach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten. (Enthält die Rezeptur eines Haarfärbemittels sowohl 2-Methyl-1-Naphthol als auch 1-Acetoxy-2-Methylnaphthalene, sollte die Höchstkonzentration an 2-Methyl-1-Naphthol am Kopf 2,0 % nicht überschreiten.)Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
264

Dinatrium-5,7-dinitro-8-oxid-2-naphthalensulfonat

Acid Yellow 1

CAS-Nr. 846-70-8

EG-Nr. 212-690-2

CI 10316

a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.
a)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
0,2 %
b)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 208 angegeben.
265

4-Nitro-1,2-phenylendiamin

4-Nitro-o-Phenylenediamine

CAS-Nr. 99-56-9

EG-Nr. 202-766-3

Haarfärbestoff in oxidativen HaarfärbemittelnNach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,5 % nicht überschreiten.Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
266

2-(4-Amino-3-nitroanilin)ethanol

HC Red No. 7

CAS-Nr. 24905-87-1

EG-Nr. 246-521-9

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln1,0 %

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

Wie in Spalte f der laufenden Nummer 208 angegeben.
267

2-[bis(2-Hydroxyethyl)amino]-5-nitrophenol

HC Yellow No. 4

CAS-Nr. 59820-43-8

EG-Nr. 428-840-7

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln1,5 %

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

268

2-[(2-Nitrophenyl)amino]ethanol

HC Yellow No. 2

CAS-Nr. 4926-55-0

EG-Nr. 225-555-8

a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,75 % nicht überschreiten.

Für a und b gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

a)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
1,0 %
269

4-[(2-Nitrophenyl)amino]phenol

HC Orange No. 1

CAS-Nr. 54381-08-7

EG-Nr. 259-132-4

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln1,0 %
270

2-Nitro-N1-phenyl-benzol-1,4-diamin

HC Red No. 1

CAS-Nr. 2784-89-6

EG-Nr. 220-494-3

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln1,0 %Wie in Spalte f der laufenden Nummer 208 angegeben.
271

1-Methoxy-3-(β-aminoethyl)amino-4-nitrobenzol, Hydrochlorid

HC Yellow No. 9

CAS-Nr. 86419-69-4

EG-Nr. 415-480-1

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln0,5 % (berechnet als Hydrochlorid)

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

272

1-(4’-Aminophenylazo)-2-methyl-4-(bis-2-hydroxyethyl)aminobenzol

HC Yellow No. 7

CAS-Nr. 104226-21-3

EG-Nr. 146-420-6

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln0,25 %
273

N-(2-Hydroxyethyl)-2-nitro-4-trifluormethylanilin

HC Yellow No. 13

CAS-Nr. 10442-83-8

EG-Nr. 443-760-2

a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,5 % nicht überschreiten.

Für a und b gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

a)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
2,5 %
274

Benzolaminium, 3-[(4,5-Dihydro-3-methyl-5-oxo-1-phenyl-1H-pyrazol-4-yl)azo]-N,N,Ntrimethyl, Chlorid

Basic Yellow 57

CAS-Nr. 68391-31-1

EG-Nr. 269-943-5

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln2,0 %
275

Ethanol, 2,2'-[[4-[(4-Aminophenyl)azo]phenyl]imino]bis-

Disperse Black 9

CAS-Nr. 20721-50-0

EG-Nr. 243-987-5

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln0,3 % (des Gemisches im Verhältnis 1:1 aus 2,2’-[4-(4-Aminophenylazo)phenylimino]diethanol und Lignosulfat)
276

9,10-Anthracendion, 1,4-bis[(2,3-Dihydroxypropyl)amino]-

HC Blue No.14

CAS-Nr. 99788-75-7

EG-Nr. 421-470-7

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln0,3 %

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

277

2-(4-Methyl-2-nitroanilin)ethanol

Hydroxyethyl-2-Nitro-p-Toluidine

CAS-Nr. 100418-33-5

EG-Nr. 408-090-7

a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.

Für a und b gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

a)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
1,0 %
278

1-Amino-2-nitro-4-(2',3'-dihydroxypropyl)amino-5-chlorbenzol + 1,4-bis-(2',3'-Dihydroxypropyl)amino-2-nitro-5-chlorbenzol

HC Red No. 10 + HC Red No. 11

CAS-Nr. 95576-89-9 + 95576-92-4

a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.

Für a und b gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

a)
Wie in Spalte f der laufenden Nummer 205 (Buchstabe a) angegeben.
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
2,0 %

ZWEITER TEIL

Laufende NummerStoffEinschränkungenObligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der EtikettierungZugelassen bis
Anwendungsgebiet und/oder VerwendungZulässige Höchstkonzentration im kosmetischen FertigerzeugnisWeitere Einschränkungen und Anforderungen
abcdefg
1Basic Blue 7 (CAS-Nr. 2390-60-5)Nicht oxidierende Haarfärbemittel0,2 %Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen31.12.2007
22-Amino-3-nitrophenol (CAS-Nr. 603-85-0) und seine Salze
a)
Oxidationshaarfärbemittel
a)
3,0 %
In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 %
a) b)
Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen
31.12.2007
b)
Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)
3,0 %
34-Amino-3-nitrophenol (CAS-Nr. 610-81-1) und seine Salze
a)
Oxidationshaarfärbemittel
a)
3,0 %
In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 %
a) b)

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
b) Nicht oxidierende Haarfärbemittelb) 3,0 %
42,7-Naphthalenediol (CAS-Nr. 582-17-2) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel1,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,5 %

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
5m-Aminophenol (CAS-Nr. 591-27-5) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel2,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 %

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
62,6-Dihydroxy-3,4-dimethylpyridine (CAS-Nr. 84540-47-6) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel2,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 %

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
74-Hydroxypropylamino-3-nitrophenol (CAS-Nr. 92952-81-3) und seine Salze
a)
Oxidationshaarfärbemittel
a)
5,2 %
In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 2,6 %
a) b)
Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen
31.12.2009
b)
Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)
2,6 %
86-Nitro-2,5-pyridinediamine (CAS-Nr. 69825-83-8) und seine SalzeNicht oxidierende Haarfärbemittel3,0 %Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen31.12.2007
9HC Blue No 11 (CAS-Nr. 23920-15-2) und seine Salze
a)
Oxidationshaarfärbemittel
a)
3,0 %
In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 %
a) b)
Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen
31.12.2009
b)
Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)
2,0 %
10Hydroxyethyl-2-Nitro-p-toluidine (CAS-Nr. 100418-33-5) und seine Salze
a)
Oxidationshaarfärbemittel
a)
2,0 %
In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 %
a)

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

b)
Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen
31.12.2011
b)
Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)
1,0 %
112-Hydroxyethylpicramic acid (CAS-Nr. 99610-72-7) und ihre Salze
a)
Oxidationshaarfärbemittel
a)
3,0 %
In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 %
a)

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

b)
Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen
31.12.2010
b)
Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)
1,0 %
12p-Methylaminophenol (CAS Nr. 150-75-4) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel3,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 %

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Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
132,4-Diamino-5-methylphenoxyethanol (CAS-Nr. 141614-05-3) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel3,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 %Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen31.12.2007
14HC Violet No 2 CAS-Nr. 104226-19-9) und seine SalzeNicht oxidierende Haarfärbemittel2,0 %31.12.2009
15Hydroxyethyl-2,6-dinitro-p-anisidine (CAS-Nr. 122252-11-3) und seine SalzeNicht oxidierende Haarfärbemittel3,0 %Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen31.12.2007
16HC Blue No 12 (CAS-Nr. 104516-93-0) und seine Salze
a)
Oxidationshaarfärbemittel
a)
1,5 %
In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,75 %
a)

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Färben Sie Ihr Haar nicht,

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wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

b)
Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen
31.12.2010
b)
Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)
1,5 %
172,4-Diamino-5-methylphenetol (CAS-Nr. 113715-25-6) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel2,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 %Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen31.8.2006
181,3-Bis(2,4-diami-nophenoxy)propane (CAS-Nr. 81892-72-0) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel2,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 %Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen31.12.2009
193-Amino-2,4-dichlorophenol (CAS-Nr. 61693-43-4) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel2,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 %

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Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
20Phenylmethyl-pyrazolone (CAS-Nr. 89-25-8) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel0,5 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,25 %

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Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
212-Methyl-5-hydroxyethylaminophenol (CAS-Nr. 55302-96-0) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel2,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 %

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Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
22Hydroxybenzomorpholine (CAS-Nr. 26021-57-8) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel2,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 %

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Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
231,7-Naphthalenediol (CAS- Nr. 575-38-2) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel1,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,5 %Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen31.8.2006
24HC Yellow No 10 (CAS-Nr. 109023-83-8) und seine SalzeNicht oxidierende Haarfärbemittel0,2 %31.12.2009
252,6-Dimethoxy-3,5-pyridinediamine (CAS-Nr. 85679-78-3) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel0,5 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,25 %

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Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
26HC Orange No 2 (CAS-Nr. 85765-48-6) und seine SalzeNicht oxidierende Haarfärbemittel1,0 %

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

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Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
27HC Violet No 1 (CAS-Nr. 82576-75-8) und seine Salze
a)
Oxidationshaarfärbemittel
a)
0,5 %
In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,25 %
a)

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Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

b)

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
b)
Nicht-oxidierende Haarfärbemittel
b)
0,5 %
283-Mehylamino-4-nitrophenoxyethanol (CAS-Nr. 59820-63-2) und seine SalzeNicht oxidierende Haarfärbemittel1,0 %31.12.2009
292-Hydroxy-ethylamino-5-nitro-anisole (CAS-Nr. 66095-81-6) und seine SalzeNicht oxidierende Haarfärbemittel1,0 %31.12.2010
302-Chloro-5-nitro-N-hydroxyethyl-p-phenylendiamine (CAS-Nr. 50610-28-1) und seine Salze
a)
Oxidationshaarfärbemittel
a)
2,0 %
In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 %31.12.2007
b)
Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)
1,0 %
31HC Red No 13 (CAS-Nr. 94158-13-1) und seine Salze
a)
Oxidationshaarfärbemittel
a)
2,5 %
In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,25 %

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Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
b)
Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)
2,5 %
321,5-Naphthalenediol (CAS-Nr. 83-56-7) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel1,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,5 %

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Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
33Hydroxypropyl-bis- (N-hydroxyethyl-p-phenylenediamine) (CAS-Nr. 128729-30-6) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel3,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 %

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Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
34o-Aminophenol (CAS-Nr. 95-55-6) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel2,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 %

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Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
354-Amino-2-hydroxytoluene (CAS- Nr. 2835-95-2) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel3,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 %

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Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
362,4-Diaminophenoxyethanol (CAS-Nr. 66422-95-5) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel4,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 2,0 %

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Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
372-Methylresorcinol (CAS-Nr. 608-25-3) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel2,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 %

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
384-Amino-m-cresol (CAS-Nr. 2835-99-6) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel3,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 %

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
392-Amino-4-hydroxyethylaminoanisole (CAS-Nr. 83763-47-7) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel3,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 %

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
403,4-Diamino-benzoic acid (CAS-Nr. 619-05-6) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel2,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 %31.8.2006
416-Amino-o-cresol (CAS-Nr. 17672-22-9) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel3,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 %31.12.2007
422-Aminomethyl-p-aminophenol (CAS Nr. 79352-72-0) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel3,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 %31.8.2006
43Hydroxyethylamino-methyl-p-aminophenol (CAS Nr. 110952-46-0) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel3,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 %31.12.2007
44Hydroxyethyl-3,4-methylenedioxyaniline (CAS Nr. 81329-90-0) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel3,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 %

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
45Acid Black 52 (CAS-Nr. 3618-58-4) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel2,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 %31.12.2007
462-Nitro-p-phenylenediamine (CAS-Nr. 5307-14-2) und seine Salze
a)
Oxidationshaarfärbemittel
a)
0,3 %
In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,15 %31.12.2007
b)
Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)
0,3 %
47HC Blue No 2 (CAS-Nr. 33229-34-4) und seine SalzeNicht oxidierende Haarfärbemittel2,8 %31.12.2009
483-Nitro-p-hydroxyethylaminophenol (CAS-Nr. 65235-31-6) und seine Salze
a)
Oxidationshaarfärbemittel
a)
6,0 %
In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 3,0 %
a)

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Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

b)

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
b)
Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)
6,0 %
494-Nitrophenyl aminoethylurea (CAS-Nr. 27080-42-8) und seine Salze
a)
Oxidationshaarfärbemittel
a)
0,5 %
In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,25 %

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
b)
Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)
0,5 %
50HC Red No 10 + HC Red No 11 (CAS-Nr. 95576-89-9 + 95576-92-4) und seine Salze
a)
Oxidationshaarfärbemittel
a)
2,0 %
In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 %

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2011
b)
Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)
1,0 %
51HC Yellow No 6 (CAS-Nr. 104333-00-8) und seine Salze
a)
Oxidationshaarfärbemittel
a)
2,0 %
In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 %31.12.2007
b)
Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)
1,0 %
52HC Yellow No 12 (CAS-Nr. 59320-13-7) und seine Salze
a)
Oxidationshaarfärbemittel
a)
1,0 %
In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,5 %31.12.2007
b)
Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)
0,5 %
53HC Blue No 10 (CAS-Nr. 102767-27-1) und seine SalzeOxidationshaarfärbemittel2,0 %In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 %31.12.2007
54HC Blue No 9 (CAS-Nr. 114087-47-1) und seine Salze
a)
Oxidationshaarfärbemittel
a)
2,0 %
In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 %31.12.2007
b)
Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)
1,0 %
552-Chloro-6-ethylamino-4-nitrophenol (CAS-Nr. 131657-78-8) und seine Salze
a)
Oxidationshaarfärbemittel
a)
3,0 %
In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 %

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
b)
Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)
3,0 %
562-Amino-6-chloro-4-nitrophenol (CAS-Nr. 6358-09-4) und seine Salze
a)
Oxidationshaarfärbemittel
a)
2,0 %
In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 %
a)

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

b)

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

31.12.2010
b)
Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)
2,0 %
57Basic Blue No 26 (CAS-Nr. 2580-56-5) (CI 44045) und seine Salze
a)
Oxidationshaarfärbemittel
a)
0,5 %
In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,25 %31.12.2009
b)
Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)
0,5 %
58Acid Red 33 (CAS-Nr. 3567-66-6) (CI 17200) und seine SalzeNicht oxidierende Haarfärbemittel2,0 %31.12.2009
59Ponceau SX (CAS-Nr. 4548-53-2) (CI 14700) und seine SalzeNicht oxidierende Haarfärbemittel2,0 %31.12.2009
60Basic Violet 14 (CAS-Nr. 632-99-5) (CI 42510) und seine Salze
a)
Oxidationshaarfärbemittel
a)
0,3 %
In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,15 %31.12.2009
b)
Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)
0,3 %
61Musk xylene (CAS-Nr. 81-15-2)Alle kosmetischen Mittel außer Erzeugnisse zur Mundpflege
a)
1,0 % in Parfum
30.9.2004
b)
0,4 % in Eau de Toilette
c)
0,03 % in sonstigen Erzeugnissen
62Musk ketone (CAS-Nr. 81-14-1)Alle kosmetischen Mittel außer Erzeugnisse zur Mundpflege
a)
1,4 % in Parfum
30.9.2004
b)
0,56 % in Eau de Toilette
c)
0,042 % in sonstigen Erzeugnissen

Fußnote(n):

(1)

Diese Stoffe können einzeln oder miteinander gemischt in einer solchen Menge verwendet werden, daß die Summe des jeweiligen Gehalts des kosmetischen Mittels an diesen Stoffen im Verhältnis zum zulässigen Höchstgehalt an jedem einzelnen dieser Stoffe die Einheit nicht überschreitet.

(2)

Nur bei einer Konzentration von mehr als 0,05 %.

(3)

Diese Stoffe können einzeln oder miteinander gemischt in einer solchen Menge verwendet werden, daß die Summe des jeweiligen Gehalts des kosmetischen Mittels an diesen Stoffen im Verhältnis zum zulässigen Höchstgehalt an jedem einzelnen dieser Stoffe 2 Einheiten nicht überschreitet.

(4)

Die Menge an Natrium-, Kalium- oder Lithiumhydroxid wird ausgedrückt in Gewicht als Natriumhydroxid. Bei Mischungen darf die Summe die Grenzwerte in Spalte d nicht überschreiten.

(5)

Diese Stoffe können einzeln oder kombiniert verwendet werden, vorausgesetzt, die Summe der Anteilswerte der einzelnen Stoffe im kosmetischen Mittel, ausgedrückt als zulässiger Höchstwert, überschreitet nicht 1.

(6)

Die Natrium-, Kalium - oder Lithiumhydroxidkonzentration wird ausgedrückt in Gewicht als Natriumhydroxid. Bei Gemischen darf die Summe die in Spalte d angegebenen Obergrenzen nicht überschreiten.

(7)

Als Konservierungsmittel, siehe Anhang VI erster Teil Nr. 3.

(8)

Nur für Mittel, die gegebenenfalls für die Pflege von Kindern unter 3 Jahren verwendet werden könnten und die längere Zeit mit der Haut in Berührung bleiben.

(9)

Als Konservierungsmittel, siehe Anhang VI erster Teil Nr. 9.

(10)

Als Konservierungsmittel, siehe Anhang VI erster Teil Nr. 23.

(11)

Als Konservierungsmittel, siehe Anhang VI erster Teil Nr. 8.

(12)

Als Konservierungsmittel, siehe Anhang VI, Erster Teil, Nr. 34.

(13)

Dieser Grenzwert gilt für den Stoff und nicht für das kosmetische Fertigerzeugnis.

(14)

Die Summe dieser Stoffe in Kombination darf die Grenzwerte in Spalte d nicht überschreiten.

(15)

Die freie Base und die Salze dieses Haarfärbestoffes sind zugelassen, sofern deren Verwendung nicht in Anhang II untersagt wird.

(16)

Für die Verwendung als Konservierungsstoff siehe Anhang VI Erster Teil, lfd. Nr. 58.

(17)

ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22.

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