ANHANG XVII RL 77/541/EWG

VORSCHRIFTEN FÜR KINDERRÜCKHALTESYSTEME

Die Vorschriften für die Genehmigung von Kinderrückhaltesystemen finden sich unter den Ziffern 2, 6, 7, 8, 9 und 14 der Regelung Nr. 44 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa(1), zusammen mit den Anhängen 3—21, bis einschließlich Änderungsserie 03.

(Die Bezugnahmen unter den obigen Ziffern 6—8 auf die Regelungen 14, 16 und 21 sind als Bezugnahmen auf die Richtlinie 76/115/EWG, auf die vorliegende Richtlinie und auf die Richtlinie 74/60/EWG zu verstehen).

Fußnote(n):

(1)

Im ABl. wiedergegeben und veröffentlicht.

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