Anlage RL 77/541/EWG
Der nachstehend wiedergegebene Text bezieht sich auf Anhang 13 (Ziffer 5.2 und Anlage 2) der Gesamtresolution R.E. 3 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationalen für Europa (Dokument TRANS/WP.29/78/Rev. 1 vom 11.8.1997)
ANHANG 13
5.2 | Unter einer Kinderrückhalteeinrichtung der „Universalkategorie” ist eine Einrichtung zu verstehen, die nach der ECE-Regelung Nr. 44, Änderungsserie 03 als Kinderrückhalteeinrichtung der „Universalkategorie” genehmigt wurde. Sitze, die vom Fahrzeughersteller als für den Einbau von Kinderrückhaltesystemen der „Universalkategorie” geeignet bezeichnet werden, müssen den Vorschriften der Anlage 2 dieses Anhangs entsprechen. |
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