Anlage 2 RL 77/541/EWG

Einbauvorschriften für Rückhalteeinrichtungen für Kinder der „Universalkategorie” , die mit Hilfe der Sicherheitsgurte des Fahrzeugs befestigt werden

1 ALLGEMEINES
1.1 Um festzustellen, ob ein Sitz für den Einbau einer Rückhalteeinrichtung für Kinder der „Universalkategorie” geeignet ist, sind das Prüfverfahren und die Vorschriften dieser Anlage anzuwenden.
1.2 Die Prüfungen können entweder im Fahrzeug selbst oder an einem repräsentativen Teil des Fahrzeugs durchgeführt werden.
2 PRÜFVERFAHREN
2.1 Der Sitz muß so weit wie möglich nach hinten und nach unten eingestellt werden.
2.2 Der Rückenlehnenwinkel ist nach Herstellerangaben einzustellen. Fehlen solche Angaben, ist die Rückenlehne in einem Winkel von 25 Grad zu der Senkrechten oder in die nächste Einraststellung einzustellen.
2.3 Die Verankerung über der Schulter ist in der niedrigsten Stellung einzustellen.
2.4 Auf die Rückenlehne und das Sitzkissen wird ein Baumwolltuch gelegt.
2.5 Die Vorrichtung wird (wie in Abbildung 1 dieser Anlage beschrieben) auf den Fahrzeugsitz aufgesetzt.
2.6 Ist der Sitz so ausgelegt, daß sowohl eine nach vorn gerichtete als auch eine nach hinten gerichtete universelle Rückhalteeinrichtung aufgesetzt werden kann, wird entsprechend 2.6.1, 2.7, 2.8, 2.9 und 2.10 vorgegangen. Kann auf den Sitz nur eine nach vorn gerichtete universelle Rückhalteeinrichtung aufgesetzt werden, wird entsprechend 2.6.2, 2.7, 2.8, 2.9 und 2.10 vorgegangen.
2.6.1 Der Sicherheitsgurt wird, wie in den Abbildungen 2 und 3 gezeigt, in nahezu der korrekten Stellung um die Vorrichtung gelegt und anschließend der Verschluß eingerastet.
2.6.2 Der Sicherheitsgurt wird, wie in Abbildung 3 gezeigt, in nahezu der korrekten Stellung um den unteren Teil der Vorrichtung mit einem Radius von 150 mm gelegt und anschließend der Verschluß eingerastet.
2.7

Es ist dafür zu sorgen, daß sich die Mittellinie der Vorrichtung auf der sichtbaren Mittellinie des Sitzes ± 25 mm befindet, wobei dessen Mittellinie parallel zur Mittellinie des Fahrzeugs verläuft.

Es ist dafür zu sorgen, daß die Gurtlose vollständig beseitigt wird. Dafür muß eine ausreichende Kraft aufgewendet werden, ohne jedoch das Gurtband zu spannen.

2.9 Die Mitte der Vorrichtung wird mit einer parallel zur Unterseite verlaufenden Kraft von 100 N ± 10 N nach hinten gedrückt. Dann wird die Kraft gelöst.
2.10 Die Mitte der Oberseite der Vorrichtung wird mit einer Kraft von 100 N ± 10 N nach unten gedrückt. Dann wird die Kraft gelöst.
3 VORSCHRIFTEN
3.1 Die Unterseite der Vorrichtung muß sowohl die vorderen als auch die hinteren Teile der Sitzfläche berühren. Kommt diese Berührung wegen der Aussparung für den Gurtzugang an der Prüfvorrichtung nicht zustande, kann diese Aussparung in Höhe der Unterseite der Vorrichtung geschlossen werden.
3.2 Der Beckenteil des Gurtes muß die Vorrichtung hinter dem Beckengutkanal an beiden Seiten berühren (siehe Abb. 3).
3.3 Lassen sie die obigen Vorschriften mit den unter 2.1, 2.2 und 2.3 angegebenen Einstellungen nicht einhalten, können der Sitz, die Rückenlehne und die Sicherheitsgurtverankerungen in eine andere, vom Hersteller für die normale Benutzung vorgesehene Stellung gebracht werden, bei der das obige Einbauverfahren zu wiederholen und die Vorschriften erneut zu überprüfen und einzuhalten sind.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.